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Fragebogen z. steuerl. Erfassung akzeptiert Schätzung Umsatz in Gründungsjahr nicht

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    Fragebogen z. steuerl. Erfassung akzeptiert Schätzung Umsatz in Gründungsjahr nicht

    Liebes Forum,

    ich habe bei Ausfüllen des Elster-Fragebeogens zur steuerlichen Erfassung (Neugründung Einzelunternehmen, Kleinunternehmer) ein mir unerklärliches Problem, bei dem man mir auch in der Hotline nicht weiterhelfen konnte: Die Summe der geschätzten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (Zeile 130) wird von Elster mal als zu hoch (für die ausgewählte Kleinunternehmer-Regelung), mal als zu niedrig rückgemeldet (und ich werde gebeten, die Kleinunternehmer-Regelung auszuwählen oder darauf zu verzichten, obwohl sie ausgewählt ist).

    Laut Aufüllhilfe für Kleinunternehmer muss der Jahresumsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden. In meinem Fall schätze ich meinen erwarteten Umsatz auf jeweils 1000 € für November und 1000 € für Dezember. Entsprechend müsste ich m.E. in Zeile 108 sowie Zeile 130 (Jahr der Betriebseröffnung) 12.000 € eintragen. Jedoch erscheint dann folgende Fehler-/Konfliktmeldung:

    Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält keine Angaben zu gegebenenfalls darin enthaltenen steuerfreien Umsätzen. Die Kleinunternehmerregelung kann daher weder in Anspruch genommen werden noch kann darauf ein Verzicht erklärt werden.

    Als mögliche Fehlerquellen werden (auch hier) angegeben:

    7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert

    sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:


    Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (12.000 €),


    Zeile 131 (Häkchen ist gesetzt),


    Zeile 144 zu steuerfreien Umsätzen gem. § 4 UStG (keine Angabe ausgewählt).




    Wenn ich die erwartete absolute Einnahmesumme von 2000 € nicht auf das gesamte Jahr hochrechne, sondern 2000 € in Zeile 108 und 130 eintrage, erscheint folgende Fehler-/Konfliktmeldung (wobei ich anmerke, dass der Haken in Zeile 131 bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung gesetzt ist, er wurde von Elster auch übernommen und wird angezeigt):


    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.


    Als mögliche Fehlerquellen werden angegeben:

    7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert

    sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:

    Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (2000 €),

    Zeile 132 (kein Häkchen gesetzt),

    Zeile 133 (Zahllast geschätzt ausgewählt),

    Zeile 147 (kein Häkchen gesetzt),

    Zeile 149 (Istversteuerung ausgewählt)


    Kann sich jemand erklären, wie dieses Problem zu lösen ist? Ich wäre wahnsinnig dankbar, die Anmeldung eilt ein wenig.


    Herzliche Grüße,
    Andrea



    #2
    Wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist, dann kannst Du die Umsatzsteuer natürlich nicht nach vereinnahmten Entgelten berechnen.

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe die Angaben zu Soll-/Istversteuerung der Entgelte komplett entfernt und zu keine Angabe in Zeile 149 geändert, keine Häkchenin Zeile 151-153. Es ändert nichts an der Problematik, die Fehlermeldung bleibt.

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        #4
        Welchen Betrag hast Du denn bei Zahllast eingegeben?

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          #5
          Betrag 0. Das sollte so korrekt sein.

          Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei dem Punkt Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten in Zeile 147 oder 148 ein Häkchen setzen muss (bis dato habe ich keines).

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            #6
            Meine Annahme, dass man in Zeile 108 (voraussichtliche Einkünfte) sowie in Zeile 130 (Summe der Umsätze) für das Jahr der Betriebseröffnung dieselbe Summe angibt, ist korrekt, oder? Also auch bei den Einnahmen die jeweils 1000 € für 11/24 und 12/24 mal 12, also 12.000 € Einkünfte für 2024.

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              #7
              Zitat von 0001 Beitrag anzeigen
              Laut Aufüllhilfe für Kleinunternehmer muss der Jahresumsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden
              Das ist falsch und das kann ich auch in der Ausfüllhilfe nicht finden. Bei Beginn im November 2024 und geschätzten 1.000 Euro pro Monat wäre der voraussichtliche Umsatz 2024 2.000 und 2025 12.000. Nach Einkünften wird hier nicht gefragt.

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                #8
                Ausfüllhilfe für Kleinunternehmer findet sich unter "Kleinunternehmer-Regelung", Ausfüllhilfe zu Zeilen131 & 132.

                Zitat daraus: "Kleinunternehmer dürfen bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres eine Umsatzgrenze von 22.000 € voraussichtlich nicht überschreiten. Dabei ist die für das Gründungsjahr geschätzte Summe der Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochzurechnen." Im Anschluss ein Rechenbeispiel, dem zufolge bei mir 12.000 € anzugeben sind.


                Frage nach Einkünften ist anderer Stelle unter Punkt 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer); wie gesagt, Zeile 107: Voraussichtliche Einkünfte aus (in meinem Fall) Gewerbebetrieb.

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                  #9
                  Im Anschluss ein Rechenbeispiel, dem zufolge bei mir 12.000 € anzugeben sind.
                  Das darfst du aber im Formular der Webanwendung nicht so machen, da die Webanwendung den Umsatz selbst auf das Jahr hochrechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Au Backe - dann wäre es eine gute Idee, den Ausfüllhinweis, den man bei Webanwendung "live" beim Ausfüllen an die Hand gibt, auch der Webanwendung anzupassen . Okay.

                    Danke - jetzt funktioniert es und mein Formular zeigt an: "Es sind keine Fehler vorhanden"!!!

                    Ohne Hilfe wäre ich da jetzt nicht draufgekommen, in einer telefonischen Beratung meinte man, das Häkchen bei "Ist-Versteuerung" sei korrekt - deshalb wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, das zu ändern.

                    Vielen herzlichen Dank!

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                      #11
                      Zitat von 0001 Beitrag anzeigen
                      dann wäre es eine gute Idee, den Ausfüllhinweis, den man bei Webanwendung "live" beim Ausfüllen an die Hand gibt, auch der Webanwendung anzupassen
                      Es steht aber dort nicht, dass der hochgerechnete Betrag einzutragen wäre. Die Hochrechnung erfolgt nur zur Prüfung, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt angewendet werden kann.

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