Liebes Forum,
ich habe bei Ausfüllen des Elster-Fragebeogens zur steuerlichen Erfassung (Neugründung Einzelunternehmen, Kleinunternehmer) ein mir unerklärliches Problem, bei dem man mir auch in der Hotline nicht weiterhelfen konnte: Die Summe der geschätzten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (Zeile 130) wird von Elster mal als zu hoch (für die ausgewählte Kleinunternehmer-Regelung), mal als zu niedrig rückgemeldet (und ich werde gebeten, die Kleinunternehmer-Regelung auszuwählen oder darauf zu verzichten, obwohl sie ausgewählt ist).
Laut Aufüllhilfe für Kleinunternehmer muss der Jahresumsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden. In meinem Fall schätze ich meinen erwarteten Umsatz auf jeweils 1000 € für November und 1000 € für Dezember. Entsprechend müsste ich m.E. in Zeile 108 sowie Zeile 130 (Jahr der Betriebseröffnung) 12.000 € eintragen. Jedoch erscheint dann folgende Fehler-/Konfliktmeldung:
Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält keine Angaben zu gegebenenfalls darin enthaltenen steuerfreien Umsätzen. Die Kleinunternehmerregelung kann daher weder in Anspruch genommen werden noch kann darauf ein Verzicht erklärt werden.
Als mögliche Fehlerquellen werden (auch hier) angegeben:
7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert
sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:
Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (12.000 €),
Zeile 131 (Häkchen ist gesetzt),
Zeile 144 zu steuerfreien Umsätzen gem. § 4 UStG (keine Angabe ausgewählt).
Wenn ich die erwartete absolute Einnahmesumme von 2000 € nicht auf das gesamte Jahr hochrechne, sondern 2000 € in Zeile 108 und 130 eintrage, erscheint folgende Fehler-/Konfliktmeldung (wobei ich anmerke, dass der Haken in Zeile 131 bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung gesetzt ist, er wurde von Elster auch übernommen und wird angezeigt):
Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
Als mögliche Fehlerquellen werden angegeben:
7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert
sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:
Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (2000 €),
Zeile 132 (kein Häkchen gesetzt),
Zeile 133 (Zahllast geschätzt ausgewählt),
Zeile 147 (kein Häkchen gesetzt),
Zeile 149 (Istversteuerung ausgewählt)
Kann sich jemand erklären, wie dieses Problem zu lösen ist? Ich wäre wahnsinnig dankbar, die Anmeldung eilt ein wenig.
Herzliche Grüße,
Andrea
ich habe bei Ausfüllen des Elster-Fragebeogens zur steuerlichen Erfassung (Neugründung Einzelunternehmen, Kleinunternehmer) ein mir unerklärliches Problem, bei dem man mir auch in der Hotline nicht weiterhelfen konnte: Die Summe der geschätzten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (Zeile 130) wird von Elster mal als zu hoch (für die ausgewählte Kleinunternehmer-Regelung), mal als zu niedrig rückgemeldet (und ich werde gebeten, die Kleinunternehmer-Regelung auszuwählen oder darauf zu verzichten, obwohl sie ausgewählt ist).
Laut Aufüllhilfe für Kleinunternehmer muss der Jahresumsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden. In meinem Fall schätze ich meinen erwarteten Umsatz auf jeweils 1000 € für November und 1000 € für Dezember. Entsprechend müsste ich m.E. in Zeile 108 sowie Zeile 130 (Jahr der Betriebseröffnung) 12.000 € eintragen. Jedoch erscheint dann folgende Fehler-/Konfliktmeldung:
Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält keine Angaben zu gegebenenfalls darin enthaltenen steuerfreien Umsätzen. Die Kleinunternehmerregelung kann daher weder in Anspruch genommen werden noch kann darauf ein Verzicht erklärt werden.
Als mögliche Fehlerquellen werden (auch hier) angegeben:
7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert
sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:
Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (12.000 €),
Zeile 131 (Häkchen ist gesetzt),
Zeile 144 zu steuerfreien Umsätzen gem. § 4 UStG (keine Angabe ausgewählt).
Wenn ich die erwartete absolute Einnahmesumme von 2000 € nicht auf das gesamte Jahr hochrechne, sondern 2000 € in Zeile 108 und 130 eintrage, erscheint folgende Fehler-/Konfliktmeldung (wobei ich anmerke, dass der Haken in Zeile 131 bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung gesetzt ist, er wurde von Elster auch übernommen und wird angezeigt):
Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
Als mögliche Fehlerquellen werden angegeben:
7 - Angaben zum Unternehmen; hier ist Zeile 73 Beginn der Tätigkeit (1.10.24) rot gemarkert
sowie 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer; hier sind folgende Angaben rot gemarkert:
Zeile 130 geschätzte Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung (2000 €),
Zeile 132 (kein Häkchen gesetzt),
Zeile 133 (Zahllast geschätzt ausgewählt),
Zeile 147 (kein Häkchen gesetzt),
Zeile 149 (Istversteuerung ausgewählt)
Kann sich jemand erklären, wie dieses Problem zu lösen ist? Ich wäre wahnsinnig dankbar, die Anmeldung eilt ein wenig.
Herzliche Grüße,
Andrea
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