Liebes Forum,
ich habe eine Frage zu meiner Umsatzststeuervoranmeldung zum 3. Quartal. Und zwar:
Ich muss 57€ Umsatzsteuer bezahlen, aber bekomme in diesem Quartal 296,16€ Vorsteuer zurück. Normalerweise muss man ja die Umsatzsteuer überweisen. Ich habe jedoch in der Zeile 52 gelesen: "Verrechnung erwünscht : Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird."
Ich möchte durchaus, dass die Vorsteuer und die zu zahlende Umsatzsteuer mit einander verrechnet werden, sodass mir vom FA einfach 239,16€ zurückgezahlt werden und ich nichts mehr überweisen muss. Das ist einfacher für mich. Dann setze ich in der Zeile 52 mein Häkchen? Habe ich das so richtig verstanden? oder muss ich auf etwas achten? (noch ein Formular ausfüllen etc.)
Mich hat der Satz "soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird" extrem irritiert, denn er widerspricht sich doch mit dem nächsten Satz "
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten".
Oder sollte ich einfach die 57€ überweisen und die Vorsteuer (bekomme ich dann vom FA)? Oder laufen beide Dinge, Vorsteuer und Umsatzsteuer dann getrennt voneinander.
Wenn ich die Umsatzsteuer getrennt bezahlen muss, wie mache ich das?
Vielen herzlichen Dank. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa V.
ich habe eine Frage zu meiner Umsatzststeuervoranmeldung zum 3. Quartal. Und zwar:
Ich muss 57€ Umsatzsteuer bezahlen, aber bekomme in diesem Quartal 296,16€ Vorsteuer zurück. Normalerweise muss man ja die Umsatzsteuer überweisen. Ich habe jedoch in der Zeile 52 gelesen: "Verrechnung erwünscht : Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird."
Ich möchte durchaus, dass die Vorsteuer und die zu zahlende Umsatzsteuer mit einander verrechnet werden, sodass mir vom FA einfach 239,16€ zurückgezahlt werden und ich nichts mehr überweisen muss. Das ist einfacher für mich. Dann setze ich in der Zeile 52 mein Häkchen? Habe ich das so richtig verstanden? oder muss ich auf etwas achten? (noch ein Formular ausfüllen etc.)
Mich hat der Satz "soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird" extrem irritiert, denn er widerspricht sich doch mit dem nächsten Satz "
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten".
Oder sollte ich einfach die 57€ überweisen und die Vorsteuer (bekomme ich dann vom FA)? Oder laufen beide Dinge, Vorsteuer und Umsatzsteuer dann getrennt voneinander.
Wenn ich die Umsatzsteuer getrennt bezahlen muss, wie mache ich das?
Vielen herzlichen Dank. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa V.
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