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Umsatzsteuervoranmeldung Verständnisfrage zu Zeile 52

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    Umsatzsteuervoranmeldung Verständnisfrage zu Zeile 52

    Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu meiner Umsatzststeuervoranmeldung zum 3. Quartal. Und zwar:

    Ich muss 57€ Umsatzsteuer bezahlen, aber bekomme in diesem Quartal 296,16€ Vorsteuer zurück. Normalerweise muss man ja die Umsatzsteuer überweisen. Ich habe jedoch in der Zeile 52 gelesen: "Verrechnung erwünscht : Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird."

    Ich möchte durchaus, dass die Vorsteuer und die zu zahlende Umsatzsteuer mit einander verrechnet werden, sodass mir vom FA einfach 239,16€ zurückgezahlt werden und ich nichts mehr überweisen muss. Das ist einfacher für mich. Dann setze ich in der Zeile 52 mein Häkchen? Habe ich das so richtig verstanden? oder muss ich auf etwas achten? (noch ein Formular ausfüllen etc.)

    Mich hat der Satz "soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird" extrem irritiert, denn er widerspricht sich doch mit dem nächsten Satz "
    Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten".

    Oder sollte ich einfach die 57€ überweisen und die Vorsteuer (bekomme ich dann vom FA)? Oder laufen beide Dinge, Vorsteuer und Umsatzsteuer dann getrennt voneinander.
    Wenn ich die Umsatzsteuer getrennt bezahlen muss, wie mache ich das?


    Vielen herzlichen Dank. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Vanessa V.



    #2
    Hallo, die Vorsteuer gehört in die Zeile 37 ff. der Voranmeldung. Durch diese Angabe kann sich dann auch eine Erstattung ergeben.

    Das Feld Verrechnung erwünscht kann ausgewählt werden, wenn du z.B. meherere Erklärungen abgibst, weißt das bei einer eine Zahlung und bei der anderen eine Erstattung entsteht und du die Verrechnung dieser beiden Beträge möchtest.

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      #3
      Hallo Gerald, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also ich habe in Zeile 37 bereits die Vorsteuer eingetragen.

      Wenn es mehr Vorsteuer ist, die wieder bekomme, als ich an Umsatzsteuer bezahlen muss, wird es automatisch verrechnet? Und mir wird der Überschuss zurückerstattet?

      Oder muss ich diese Verrechnung nochmal in Zeile 52 anhaken?
      Das war meine Frage Ich gebe ja nur diese eine Erklärung für Q3 ab.
      Vielen Dank.

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        #4
        Am Ende der USt-Voranmeldung Zeile 47-49 (und auch Jahreserklärung) hast du den Abrechnungsteil. Dort wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer verrechnet. Das Ergebnis bekommst du dann entweder erstattet oder musst es an das Finanzamt überweisen.

        Die Zeile 52 musst du, wie gesagt, nur auswählen wenn du das Guthaben aus dem 3Q mit einer anderen offenen Steuerschuld verrechnen lassen möchtest.

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          #5
          Super, das beantwortet meine Frage. Wunderbar, vielen Dank!

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