Rechnungsadresse bei Kleingewerbe

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  • Karla1999
    Neuer Benutzer
    • 04.10.2024
    • 2

    #1

    Rechnungsadresse bei Kleingewerbe

    Hallo zusammen!
    Hätte da mal eine Frage an die erfahrenen unter euch. Ich habe seit 2023 ein Kleingewerbe. Dafür auch einige Onlinekäufe getätigt. Dinge die ich zur Ausübung benötige. Leider steht auf den Rechnungen zwar mein Name, aber immer die Adresse meiner Mutter. Bei Rechnung und Lieferadresse. Da sie immer Zuhause ist hab ich nicht groß drüber nachgedacht und es dorthin gesendet. Kann ich es trotzdem von der Steuer absetzen? Denn bezahlt habe ich es. Entweder per Lastschrift, Klarna Rechnung etc.

    Vielen Dank im Voraus.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Ich seh da kein Problem.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich seh da kein Problem.
      Jedenfalls so lange es nicht um die Umsatzsteuer geht, wo die formalen Anforderungen an Eingangs- und Ausgangsrechnungen höher sind als bei der Einkommensteuer.

      Kommentar

      • Karla1999
        Neuer Benutzer
        • 04.10.2024
        • 2

        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

        Jedenfalls so lange es nicht um die Umsatzsteuer geht, wo die formalen Anforderungen an Eingangs- und Ausgangsrechnungen höher sind als bei der Einkommensteuer.

        Wie meinst du das genau? Also ich zahle Umsatzsteuer. Bzw hab diese Umsatzsteuer Befreiung laut Kleingewerbe Regelung. Also ich mache keine Umsatzsteuervoranmeldung usw. Ich möchte es halt nur als Betriebsausgabe absetzen

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Betriebsausgaben betreffen ja die Einkommensteuer!

          Trotzdem, meiner Meinung nach ist es auch bei der Umsatzsteuer egal, wenn die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann. Es kommt also auf den Namen an, und es darf keine Verwechslungsgefahr mit jemandem des gleichen Namens geben.

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Betriebsausgaben betreffen ja die Einkommensteuer!

            Trotzdem, meiner Meinung nach ist es auch bei der Umsatzsteuer egal, wenn die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann. Es kommt also auf den Namen an, und es darf keine Verwechslungsgefahr mit jemandem des gleichen Namens geben.
            Das würde ich auch so vertreten, aber man weiß nie wie kleinlich da der § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgelegt wird.



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            • Telepeter
              Erfahrener Benutzer
              • 17.02.2023
              • 1484

              #7
              Zitat von Karla1999 Beitrag anzeigen

              Also ich zahle Umsatzsteuer. Bzw hab diese Umsatzsteuer Befreiung laut Kleingewerbe Regelung. Also ich mache keine Umsatzsteuervoranmeldung usw. Ich möchte es halt nur als Betriebsausgabe absetzen
              Wenn Du selbst in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist und folglich keine Umsatzsteuererklärungen abgibst ist das mit der falschen Anschrift kein Problem, da gilt uneingeschränkt das was L. E. Fant oben gesagt hat. Dass Du natürlich trotzdem (über die Rechnungen Deiner Lieferanten) Umsatzsteuer zahlst und die Betriebsausgaben brutto ansetzt spielt keine Rolle.

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