Ich erfasse unsere Kapitalerträge bereits seit 15 Jahren in so einer Excel-Tabelle, obwohl wir zumeist keine Anlage KAP einreichen müssen.
Wenn das ausnahmsweise doch notwendig ist, nutzen wir die Zeile 17 und geben nur die Erträge an, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.
Wenn das ausnahmsweise doch notwendig ist, nutzen wir die Zeile 17 und geben nur die Erträge an, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.
Kommentar