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Auswirkungen von Sterbegeld auf die Höhe der Rückerstattung

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    Auswirkungen von Sterbegeld auf die Höhe der Rückerstattung

    Guten Abend zusammen,

    ich hätte hinsichtlich der Einkommensteuererklärung eine Frage, die hoffentlich auch ohne weitreichende Details beantwortet werden kann.

    In den vergangenen Jahren lief es meistens auf einen Rückerstattungsbetrag zwischen 350 - 450 Euro hinaus.

    Nach erster Berechnung sind es nun lediglich ca. 50 Euro.

    Sämtliche Faktoren gegenüber den Vorjahren sind identisch, bzw. unverändert.

    Allerdings wurde im Veranlagungszeitraum ein Sterbegeld (für "Abkömmlinge des Verstorbenen") durch den ehemaligen Dienstherrn, bzw. die Beihilfe gezahlt.

    Kann dies ein Grund für eine deutlich niedrigere Rückerstattung (gegenüber den Vorjahren) sein?







    Zuletzt geändert von Betzi123; 06.10.2024, 19:24.

    #2
    Um welches Jahr geht es? Wo wurde denn das Sterbegeld eingetragen? Wo taucht es in der Steuerberechnung auf?

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      #3
      Hallo,
      es geht um die Erklärung für das Jahr 2023 in dem (falls das von Bedeutung ist) auch 2 x die Inflaltionsausgleichsprämie von je 1000 Euro durch den AG gezahlt wurde.

      Für die Beantwortung der beiden anderen Fragen muss ich nachschauen und gebe Rückmeldung.

      Soviel sei gesagt, ich habe mittels Belegabruf alles automatisch eintragen lassen.

      Danke!

      Kommentar


        #4
        Das Sterbegeld müsste in der Anlage N gelandet sein. Hast du es für alle Erben bekommen oder bist du Alleinerbe ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es wurde anteilig, bzw. hälftig gezahlt.
          Es gibt zwei Erben.

          Kommentar


            #6
            Es wurde anteilig, bzw. hälftig gezahlt.
            Es gibt zwei Erben.
            Ich habe nur gefragt, weil die Zahlung in der Praxis manchmal nur an einen der Erben erfolgt, der dürfte dann nämlich auf seinen Anteil kürzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Naja, wahrscheinlich liegt ein Szenario vor, dass jemand normal verdient, z.B. auf Steuerklasse 1, dann wird das Sterbegeld aus Steuerklasse 6 ausgezahlt. Eingangssteuersatz bei Klasse 6 ist 14%, das führt tendenziell zu einer Nachzahlung oder zu einer deutlich reduzierten Rückzahlung.

              Nicht umsonst besteht hier ja Erklärungspflicht. Was impliziert, dass die Erklärung jetzt schon verspätet ist.
              Zuletzt geändert von multi; 08.10.2024, 20:49.

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                #8
                Hallo,
                zuallererst bitte ich meine verpätete Rückmeldung zu entschuldigen.

                Ich habe mir mal die entsprechenden Unterlagen hervorgeholt.

                Wie User multi schon vermutet hat, ist auf dem entsprechenden schriftlichen Bescheid/Beleg über das Sterbegeld Steuerklasse 6 vermerkt. Dort sind aber auch einbehaltene Lohnsteuer sowie einbehaltene Kirchensteuer ausgewiesen.

                Tatsächlich bin ich auch in Vollzeit berufstätig, Steuerklasse 1.

                In der aktuellen Erklärung, bzw. deren Entwurf landet das Sterbegeld, wie bereits weiter oben erwähnt, in der Anlage N. Mit Steuerklasse 6.

                Ich lasse Elster die abgerufenen Bescheinigungen/Belege automatisch einpflegen.

                Ich habe jetzt mal folgendes ausprobiert (daran hatte ich am Sonntag nicht gedacht...):

                Ich habe das Sterbegeld mal probeweise! aus dem Entwurf gelöscht. Und siehe da, die Rückerstattung wäre dann in der bei mir in der Regel üblichen Höhe gewesen.


                Mich würde (lediglich zu meinem Verständnis) interessieren:

                Ich das sachlich und logisch so korrekt, reduziert das Sterbegeld die Höhe der Rückerstattung?

                Ist die Einstufung in StKl 6 korrekt? Das Antragsformular für das Sterbegeld wurde exakt nach telefonischer Anweisung ausgefüllt und abgegeben, das sollte passen!


                Danke für die sachlichen Beiträge und die Unterstützung-
                Zuletzt geändert von Betzi123; 08.10.2024, 20:47.

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                  #9
                  Zitat von Betzi123 Beitrag anzeigen
                  Ist die Einstufung in StKl 6 korrekt?
                  Natürlich, was denn sonst?

                  Und falls es nicht klar geworden ist: der Eingangssteuersatz bei Klasse 6 ist 14%. Das ist mit einiger Wahrscheinlichkeit zu niedrig, wenn jemand noch nebenbei normal verdient. Daher ist es systemimmanent, dass es zu einer deutlich reduzierten Steuererstattung, wenn nicht sogar zu einer Nachzahlung kommt.

                  Daher ist dies auch ein Fall der Pflichtveranlagung, für die die Frist ohne steuerliche Vertretung deutlich abgelaufen ist.

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                    #10
                    Hallo,
                    sorry, ich kenne mich damit eben überhaupt nicht aus, nicht mein Metier.

                    Da mir die Zusammenhänge unklar sind, habe ich mich hier angemeldet. Ohne zu ahnen, dass mir hier dann Vorwürfe gemacht werden.

                    Sollte ich das falsch verstanden haben, bitte ich natürlich um Entschuldigung.


                    In der Vergangenheit war meine Steuererklärung immer unkompliziert und Schema F. Komplett ohne Besonderheiten.

                    Mir wurde das gezeigt, seitdem mache ich das selbst.

                    Das Sterbegeld ist dieses Mal ein Sonderfall, auf den ich im Übrigen liebend gerne verzichtet hätte.



                    Trotz allem läuft es auch mit Sterbegeld nach wie vor auf eine Erstattung hinaus. Ich bin diesem Staat also keinen Cent schuldig!


                    Es sei mir noch ein Frage gestattet, muss das FA die verspätet eingereichte Erklärung ohne steuerliche Vertretung noch annehmen? Kann ich diese über Elster nach Fristablauf noch absenden?

                    Vielen Dank.

                    Kommentar


                      #11
                      Gut. Ich kann nicht nachvollziehen, wem ich wo Vorwürfe gemacht haben soll. Inhaltlich sehe ich bei dem von mir Geschriebenen keinen Bedarf zur Änderung. Damit betrachte ich das Thema für mich als erledigt.

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                        #12
                        Zitat von Betzi123 Beitrag anzeigen
                        muss das FA die verspätet eingereichte Erklärung ohne steuerliche Vertretung noch annehmen? Kann ich diese über Elster nach Fristablauf noch absenden?
                        Selbstverständlich muss das Finanzamt die Erklärung annehmen und bearbeiten, Du bist ja sogar zur Abgabe verpflichtet (wegen Steuerklasse 6).
                        Zu einem Verspätungszuschlag wird es wahrscheinlich nicht kommen, erstens weil es ja trotzdem immer noch ein Erstattungsfall ist und zweitens weil Du ja nur wenige Wochen über der Frist bist wenn es um 2023 geht. Also keine Sorge, einfach abgeben.

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                          #13
                          Es sei mir noch ein Frage gestattet, muss das FA die verspätet eingereichte Erklärung ohne steuerliche Vertretung noch annehmen?
                          Kann ich diese über Elster nach Fristablauf noch absenden?
                          Natürlich nimmt das Finanzamt die verspätete Erklärung auch jetzt noch an.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            multi

                            Nochmal, ich wollte dich weder kritisieren noch persönlich angehen. Und bin auch dankbar hinsichtlich der fachlichen Auskünfte,

                            Mir ist lediglich dein zweimaliger Hinweis, dass die Frist bereits abgelaufen ist, irgendwie so rübergekommen. Sachlich natürlich korrekt!

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