Guten Abend zusammen,
ich hätte hinsichtlich der Einkommensteuererklärung eine Frage, die hoffentlich auch ohne weitreichende Details beantwortet werden kann.
In den vergangenen Jahren lief es meistens auf einen Rückerstattungsbetrag zwischen 350 - 450 Euro hinaus.
Nach erster Berechnung sind es nun lediglich ca. 50 Euro.
Sämtliche Faktoren gegenüber den Vorjahren sind identisch, bzw. unverändert.
Allerdings wurde im Veranlagungszeitraum ein Sterbegeld (für "Abkömmlinge des Verstorbenen") durch den ehemaligen Dienstherrn, bzw. die Beihilfe gezahlt.
Kann dies ein Grund für eine deutlich niedrigere Rückerstattung (gegenüber den Vorjahren) sein?
ich hätte hinsichtlich der Einkommensteuererklärung eine Frage, die hoffentlich auch ohne weitreichende Details beantwortet werden kann.
In den vergangenen Jahren lief es meistens auf einen Rückerstattungsbetrag zwischen 350 - 450 Euro hinaus.
Nach erster Berechnung sind es nun lediglich ca. 50 Euro.
Sämtliche Faktoren gegenüber den Vorjahren sind identisch, bzw. unverändert.
Allerdings wurde im Veranlagungszeitraum ein Sterbegeld (für "Abkömmlinge des Verstorbenen") durch den ehemaligen Dienstherrn, bzw. die Beihilfe gezahlt.
Kann dies ein Grund für eine deutlich niedrigere Rückerstattung (gegenüber den Vorjahren) sein?
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