Hallo,
ich habe einen wahrscheinlich ganz triviale Frage, aber finde keine Antwort darauf. Hier kurz die Ausgangslage:
In 2022 ging ich zu Ende Oktober mit 63 Jahren in den Ruhestand. Jetzt muss ich nach einer Aufforderung die EkSt-Erklärung für 2022 endlich machen. Nun bestehen meine Alterseinkünfte aus drei regelmäßigen Zahlungen:
1) Eine Firmenrente meines Arbeitgebers. Die wurde bereits in die Zahlen auf der Lohnsteuerbescheinigung eingerechnet. Also wurde der Bruttoarbeitslohn der Monate 1 - 10 unter Punkt 3 in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, unter Punkt 8 finde ich die "Versorgungsbezüge", also die Firmenrente der Monate 11 und 12. Ich vermute, dass die Kv- und PV-Anteile auch in den entsprechenden Punkten Berücksichtigung fanden. Ek-Steuer wurde von den Versorgungsbezügen nicht abgeführt. Aber auch deswegen mache ich ja jetzt die Erklärung. Jedenfalls müssten dem FA von dieser Seite alle Zahlen vorliegen, sodass ich keine weiteren Eintragungen in Elster vornehmen müsste.
2) Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aus der "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" für 2022 gehen die Zahlungen für 2022 hervor, die ich in der "Anlage R" (Rentenbetrag) und "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "Beiträge anderer Personen" (KV und PV) wieder finde. Lohnsteuer wurde auch hier nicht abgeführt, aber die notwendigen Zahlen seitens dieser Auszahlungsstelle sollten der Steuerbehörde vorliegen bzw. sind ja schon hier in der Erklärung eingetragen.
3) Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz von der "BAV-PFB (Versorgung)" in Münster, da ich 2015 von meiner Frau (einer Bundesbeamtin) geschieden wurde. Das war damals "unkompliziert", da nur die während der Ehe (1998 - 2015) erworbenen Rentenanteile jeweils halbiert und eine Hälfte dem anderen Ehepartner übertragen wurden. Dort wurde in meiner "Bezügemitteilung" der Monate 11/22 und 12/22 auch jeweils der KV- und der PV-Anteil subtrahiert und der Rest auf mein Konto überweisen, wahrscheinlich weil ich den Antrag etwas verspätet gestellt hatte. Denn für die folgenden Monate, also ab 01/23, wurde dann laut Bezügemitteilung auch Lohnsteuer abgeführt.
- Ich weiß jetzt allerdings nicht, WO in Elster ich dieses 3. Einkommen (und ab 2023 auch die gezahlte Steuer) überhaupt angeben muss, und wäre für einen Hinweis sehr dankbar.
- Ich vermute, dass das Finanzamt diese Zahlen nicht übermittelt bekommen hat. Kann das überhaupt sein, bei Zahlungen einer Behörde?
Kann mir bitte jemand weiter helfen? Vielen Dank im Voraus!
Schönen Gruß
Martin
ich habe einen wahrscheinlich ganz triviale Frage, aber finde keine Antwort darauf. Hier kurz die Ausgangslage:
In 2022 ging ich zu Ende Oktober mit 63 Jahren in den Ruhestand. Jetzt muss ich nach einer Aufforderung die EkSt-Erklärung für 2022 endlich machen. Nun bestehen meine Alterseinkünfte aus drei regelmäßigen Zahlungen:
1) Eine Firmenrente meines Arbeitgebers. Die wurde bereits in die Zahlen auf der Lohnsteuerbescheinigung eingerechnet. Also wurde der Bruttoarbeitslohn der Monate 1 - 10 unter Punkt 3 in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, unter Punkt 8 finde ich die "Versorgungsbezüge", also die Firmenrente der Monate 11 und 12. Ich vermute, dass die Kv- und PV-Anteile auch in den entsprechenden Punkten Berücksichtigung fanden. Ek-Steuer wurde von den Versorgungsbezügen nicht abgeführt. Aber auch deswegen mache ich ja jetzt die Erklärung. Jedenfalls müssten dem FA von dieser Seite alle Zahlen vorliegen, sodass ich keine weiteren Eintragungen in Elster vornehmen müsste.
2) Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aus der "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" für 2022 gehen die Zahlungen für 2022 hervor, die ich in der "Anlage R" (Rentenbetrag) und "Anlage Vorsorgeaufwand" unter "Beiträge anderer Personen" (KV und PV) wieder finde. Lohnsteuer wurde auch hier nicht abgeführt, aber die notwendigen Zahlen seitens dieser Auszahlungsstelle sollten der Steuerbehörde vorliegen bzw. sind ja schon hier in der Erklärung eingetragen.
3) Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz von der "BAV-PFB (Versorgung)" in Münster, da ich 2015 von meiner Frau (einer Bundesbeamtin) geschieden wurde. Das war damals "unkompliziert", da nur die während der Ehe (1998 - 2015) erworbenen Rentenanteile jeweils halbiert und eine Hälfte dem anderen Ehepartner übertragen wurden. Dort wurde in meiner "Bezügemitteilung" der Monate 11/22 und 12/22 auch jeweils der KV- und der PV-Anteil subtrahiert und der Rest auf mein Konto überweisen, wahrscheinlich weil ich den Antrag etwas verspätet gestellt hatte. Denn für die folgenden Monate, also ab 01/23, wurde dann laut Bezügemitteilung auch Lohnsteuer abgeführt.
- Ich weiß jetzt allerdings nicht, WO in Elster ich dieses 3. Einkommen (und ab 2023 auch die gezahlte Steuer) überhaupt angeben muss, und wäre für einen Hinweis sehr dankbar.
- Ich vermute, dass das Finanzamt diese Zahlen nicht übermittelt bekommen hat. Kann das überhaupt sein, bei Zahlungen einer Behörde?
Kann mir bitte jemand weiter helfen? Vielen Dank im Voraus!
Schönen Gruß
Martin
Kommentar