Ich beabsichtige meine Rente wegen Alters früher in Anspruch zu nehmen und erhalte dafür eine Minderung, die über eine Ausgleichszahlung reduziert werden kann. Ich bin pflichtversichert. Jetzt stellt sich die Frage, wo diese Einmalzahlung bei den Altersvorsorgeaufwendungen eingetragen werden kann. Gibt es hierzu eine bestimmte Zeile? Für eine Hinweis bin ich dankbar.
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Einmalzahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung
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Hallo JensFRA!
In dem Formular, in dem der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil einzutragen sind, gibt es auch schon viele Jahre - und wird es auch 2024 geben - eine Zeile, in die man freiwillige Beiträge eintragen kann!
Ergänzender Hinweis: Eine Datenbermittlung an das Finanzamt findet m.W. nicht statt - da muss also händisch eingetragen werden!
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Ganz rechts unten der letzte Absatz in der Hilfe:
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen Sie über Ihre Pflichtbeiträge hinaus zusätzliche freiwillige Beiträge (zum Beispiel zur Vermeidung von Abschlägen bei Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze), tragen Sie diese Beiträge bitte ebenfalls in Zeile 6 ein.
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Zu beachten ist allerdings, dass es einen steuerlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen gibt. Dieser beträgt für 2024 27.566 EUR (24,7 % von 111.600 EUR) für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und das Doppelte bei gemeinsamer Veranlagung. Es zählen sowohl die Pflichtbeiträge als auch die freiwilligen Beiträge.
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