Liebe alle,
ich bin Arbeitnehmer und meine Frau ist derzeit arbeitslos. Wir reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein, und dieses Jahr wird es das erste Mal für das Einkommen 2023 sein.
Meine Frau plant, sich als Freiberuflerin zu registrieren und ab November 2024 ihre Tätigkeit aufzunehmen. Das erwartete Einkommen ist niedrig genug, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Ich habe einige Zweifel bezüglich des Formulars "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen". In Abschnitt 14, "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)", sollte ich dort auch mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit angeben, oder mich ausschließlich auf die Prognose des Einkommens meiner Frau konzentrieren? Ich gehe davon aus, dass mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit bei der gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt wird.
Für jeden Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Umberto
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