Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zur steuerlichen Erfassung: Einkünfte in Abschnitt 14 bei gemeinsamer Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zur steuerlichen Erfassung: Einkünfte in Abschnitt 14 bei gemeinsamer Erklärung


    Liebe alle,

    ich bin Arbeitnehmer und meine Frau ist derzeit arbeitslos. Wir reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein, und dieses Jahr wird es das erste Mal für das Einkommen 2023 sein.

    Meine Frau plant, sich als Freiberuflerin zu registrieren und ab November 2024 ihre Tätigkeit aufzunehmen. Das erwartete Einkommen ist niedrig genug, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

    Ich habe einige Zweifel bezüglich des Formulars "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen". In Abschnitt 14, "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)", sollte ich dort auch mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit angeben, oder mich ausschließlich auf die Prognose des Einkommens meiner Frau konzentrieren? Ich gehe davon aus, dass mein Einkommen aus unselbständiger Arbeit bei der gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt wird.

    Für jeden Hinweis wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Umberto

    #2
    Du musst schon alle Einkünfte angeben, da das Finanzamt prüft, ob gemeinsame Vorauszahlungen festgesetzt werden müssen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Du musst schon alle Einkünfte angeben, da das Finanzamt prüft, ob gemeinsame Vorauszahlungen festgesetzt werden müssen.
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Muss ich das Arbeitseinkommen für das ganze Jahr oder ab dem Zeitpunkt angeben, an dem meine Frau das Unternehmen gründet?

      Kommentar


        #4
        immer das Jahreseinkommen für 24 und 25

        Kommentar


          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          immer das Jahreseinkommen für 24 und 25
          Wenn meine Frau im Jahr 2024 Elterngeld bezieht, muss ich dieses Einkommen auch in Abschnitt 14 angeben? Wenn ja, wo (z. B. „Sonderausgaben“)?

          Kommentar


            #6
            Nein, das Elterngeld ist keine Ausgabe für Euch. Und es ist nicht im Fragebogen einzutragen.

            Zitat von umbertod Beitrag anzeigen
            Das erwartete Einkommen ist niedrig genug, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
            Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen ist das Einkommen vollkommen uninteressant.

            Kommentar

            Lädt...
            X