In Anlage V wird teilweise kein Minuszeichen angenommen

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  • Juppi
    Neuer Benutzer
    • 14.10.2024
    • 1

    #1

    In Anlage V wird teilweise kein Minuszeichen angenommen

    In Anlage V wird von mir das Minuszeichen bei Kosten teilweise nicht angenommen, dies ist u. a. bei Kosten aus Vermietung und Verpachtung und Darlehenszinsen, bei Kosten für Girokontogebühren schon, wass mache ich falsch?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    negative Kosten sind Einnahmen. Bei den Werbungskosten sind die Beträge ohne Minuszeichen einzutragen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Bei den Werbungskosten sind die Beträge ohne Minuszeichen einzutragen
      In bestimmtem Zeilen werden durchaus auch negative Werte akzeptiert, aber nicht in allen.

      Die Werbungskosten müssen regelmäßig als positiver Wert erfasst werden, die Anwendung saldiert ja selbst. Würde man Minusbeträge eintragen,

      würde sich der Überschuss erhöhen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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