In Anlage V wird von mir das Minuszeichen bei Kosten teilweise nicht angenommen, dies ist u. a. bei Kosten aus Vermietung und Verpachtung und Darlehenszinsen, bei Kosten für Girokontogebühren schon, wass mache ich falsch?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
In Anlage V wird teilweise kein Minuszeichen angenommen
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 In bestimmtem Zeilen werden durchaus auch negative Werte akzeptiert, aber nicht in allen.Bei den Werbungskosten sind die Beträge ohne Minuszeichen einzutragen
 
 Die Werbungskosten müssen regelmäßig als positiver Wert erfasst werden, die Anwendung saldiert ja selbst. Würde man Minusbeträge eintragen,
 
 würde sich der Überschuss erhöhen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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