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    #16
    ... auch wenn die Anlage Unterhalt sachgerechter wäre.
    Ich weiß jetzt zwar nicht, wie hoch die Grundsicherung im Alter genau ist, aber ob da steuerlich etwas herauskommt, das sollte man vorher ausrechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Wie genau ist das zu verstehen?
      Grundsicherung erhält die getr. Ehefrau.
      Ich erhalte Rente. Die getr. Ehefrau erhält auch Rente. Sie ist aber zu gering. Deshalb bekommt sie Grundsicherung und Unterhalt.
      Und wie rechnet man das aus?

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        #18
        Und wie rechnet man das aus?
        Indem du eine neue Erklärung für 2023 startest und dort die Daten aus 2023 übernimmst. Anschließend fügst du die Anlage Unterhalt bei

        und füllst sie komplett aus, deine bisherigen Einträge unter außergewöhnlicher Belastung musst du löschen. Ein wenig knifflig könnte es

        bei den Angaben zur Rente deiner Frau werden, dort muss nämlich der steuerpflichtige Teil der Rente extra eingetragen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Bei 397 Euro Rente gibt es kein steuerpflichtigen Teil

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich weiß jetzt zwar nicht, wie hoch die Grundsicherung im Alter genau ist, aber ob da steuerlich etwas herauskommt, das sollte man vorher ausrechnen.
            Der Einwand ist natürlich berechtigt, denn der Bedarf bei der Grundsicherung bewegt sich in der gleichen Größenordnung wie der steuerliche Grundfreibetrag. Das sind 2024 11.784 €/Jahr.Wenn dieser Bedarf gedeckt ist - entweder durch die Grundsicherung oder durch die auf die Grundsicherung angerechneten Beträge - gibt es auch keine steuerliche Entlastung für Unterhaltsleistungen mehr. Dann wärst Du in der Tat mit der Anlage U auf der sichereren Seite, wenn die Zustimmung der Ehefrau kein Problem ist.

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              #21
              Das wäre kein Problem. Ist halt ein höherer Aufwand.

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                #22
                Es kann schon noch etwas herauskommen, seine Unterhaltsleistung wird ja bei der Grundsicherung bereits jetzt angerechnet.

                Bei 397 Euro Rente gibt es kein steuerpflichtigen Teil
                Doch, den gibt es immer, es fallen nur keine Steuern an
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                  Das wäre kein Problem. Ist halt ein höherer Aufwand.
                  Einerseits macht der Weg über die Anlage U Aufwand, weil für die Ehefrau Steuererklärungen abgegeben werden müssen.

                  Andererseits macht der Weg über die Anlage Unterhalt Aufwand, weil Du rückwirkend für mehrere Jahre das Einkommen der Ehefrau ermitteln musst um es richtig in Deiner Anlage Unterhalt angeben zu können. Einschließlich der Bruttobeträge der Rente und die Aufteilung in steuerpflichtige Anteile (=Einkünfte) und den restlichen Betrag (=Bezüge).

                  Einfacher ist da wahrscheinlich die Anlage U, da müssen nur die gezahlten Unterhaltsbeträge rein, auf irgendwelches sonstiges Einkommen kommt es nicht an.

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