... auch wenn die Anlage Unterhalt sachgerechter wäre.
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Keine Ankündigung bisher.
Rentner Ehegattenunterhalt getrenntlebende Ehefrau
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Und wie rechnet man das aus?
und füllst sie komplett aus, deine bisherigen Einträge unter außergewöhnlicher Belastung musst du löschen. Ein wenig knifflig könnte es
bei den Angaben zur Rente deiner Frau werden, dort muss nämlich der steuerpflichtige Teil der Rente extra eingetragen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß jetzt zwar nicht, wie hoch die Grundsicherung im Alter genau ist, aber ob da steuerlich etwas herauskommt, das sollte man vorher ausrechnen.
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Es kann schon noch etwas herauskommen, seine Unterhaltsleistung wird ja bei der Grundsicherung bereits jetzt angerechnet.
Bei 397 Euro Rente gibt es kein steuerpflichtigen TeilFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigenDas wäre kein Problem. Ist halt ein höherer Aufwand.
Andererseits macht der Weg über die Anlage Unterhalt Aufwand, weil Du rückwirkend für mehrere Jahre das Einkommen der Ehefrau ermitteln musst um es richtig in Deiner Anlage Unterhalt angeben zu können. Einschließlich der Bruttobeträge der Rente und die Aufteilung in steuerpflichtige Anteile (=Einkünfte) und den restlichen Betrag (=Bezüge).
Einfacher ist da wahrscheinlich die Anlage U, da müssen nur die gezahlten Unterhaltsbeträge rein, auf irgendwelches sonstiges Einkommen kommt es nicht an.
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