Ich vermiete eine Einliegerwohnung ohne gesonderte Umlage der Nebenkosten. Haken in Zeile 24 ist gesetzt.
Auch wenn ich keine Umlage von meinem Mieter abrechne, entstehen Kosten (Strom, Heizung, Wasser, etc.), die ich gerne als Werbungskosten von meinen Einnahmen abziehen würde.
Jetzt meine Frage:
Wo und wie gebe ich diese Kosten in Anlage V an?
Meine Idee ist, die Gesamtkosten Wasser etc. prozentual auf die Einliegerwohnung und meinen Wohnbereich aufzuteilen und dann unter 13 „Umgelegte Kosten“ „durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt“ einzutragen, auch wenn die Kosten ja nicht wirklich umgelegt wurden, da Inklusivmiete….
Kann man das so machen?
Gruß
Auch wenn ich keine Umlage von meinem Mieter abrechne, entstehen Kosten (Strom, Heizung, Wasser, etc.), die ich gerne als Werbungskosten von meinen Einnahmen abziehen würde.
Jetzt meine Frage:
Wo und wie gebe ich diese Kosten in Anlage V an?
Meine Idee ist, die Gesamtkosten Wasser etc. prozentual auf die Einliegerwohnung und meinen Wohnbereich aufzuteilen und dann unter 13 „Umgelegte Kosten“ „durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt“ einzutragen, auch wenn die Kosten ja nicht wirklich umgelegt wurden, da Inklusivmiete….
Kann man das so machen?
Gruß
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