Hallo zusammen,
ich habe als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt, USt-ID angegeben und deshalb dies bezüglich USt-Voranmeldungen abgegeben.
Die Rechnungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe gebe ich als Betriebsausgaben "netto" in der EÜR an, oder?
Sind die Beträge der bereits übermittelten USt-Voranmeldungen ebenfalls in der USt-Jahreserklärung anzugeben?
Vielen Dank.
ich habe als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt, USt-ID angegeben und deshalb dies bezüglich USt-Voranmeldungen abgegeben.
Die Rechnungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe gebe ich als Betriebsausgaben "netto" in der EÜR an, oder?
Sind die Beträge der bereits übermittelten USt-Voranmeldungen ebenfalls in der USt-Jahreserklärung anzugeben?
Vielen Dank.
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