Hallo zusammen,
ich weiß, dass es schon mehrere Einträge zu dem Thema gab, aber irgendwie konnte ich mein Problem trotzdem nicht lösen:
Ich habe 2022 eine Wohnung gekauft, die ich vermiete.
Letztes Jahr hat ein Steuerbüro meine Steuererklärung gemacht, die kam dann am Ende auf "auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" von 15.000 (Betrag abgewandelt), die ich auf 3 Jahre absetzen sollte, also 5000 pro Jahr.
Nun hänge ich noch an der Eintragung dieses Betrags für meine Erklärung 2023:
Ich habe beim Gesamtaufwand (Zeile 56) nun die 15.000 eingetragen, darunter bei "davon 2023 abzuziehen" dann 5000.
Dann bei "durch direkte Zuordnung ermittelt" wieder die 5000, sodass ich am Ende auf "Abzugsfähige Werbungskosten" (Zeile 59) auf 5000 komme.
Ich denke, so weit sollte alles passen, oder?
Nun wollte ich die 5000, die ich 2022 bereits abgesetzt habe, unten in Zeile 69 bei " Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022" eintragen. Dann rechnet es mir aber nochmal 5000 Euro drauf als abziehbare Summe? Und das Ergebnis stimmt am Ende nicht.
Oder muss ich die 5000 für 2022 da gar nicht eintragen? Wie soll das Finanzamt den aber prüfen, was bereits angezogen wurde?
Vielen Dank für eure Antworten schon mal, das ist die einzige Stelle, an der ich noch hänge ...
ich weiß, dass es schon mehrere Einträge zu dem Thema gab, aber irgendwie konnte ich mein Problem trotzdem nicht lösen:
Ich habe 2022 eine Wohnung gekauft, die ich vermiete.
Letztes Jahr hat ein Steuerbüro meine Steuererklärung gemacht, die kam dann am Ende auf "auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" von 15.000 (Betrag abgewandelt), die ich auf 3 Jahre absetzen sollte, also 5000 pro Jahr.
Nun hänge ich noch an der Eintragung dieses Betrags für meine Erklärung 2023:
Ich habe beim Gesamtaufwand (Zeile 56) nun die 15.000 eingetragen, darunter bei "davon 2023 abzuziehen" dann 5000.
Dann bei "durch direkte Zuordnung ermittelt" wieder die 5000, sodass ich am Ende auf "Abzugsfähige Werbungskosten" (Zeile 59) auf 5000 komme.
Ich denke, so weit sollte alles passen, oder?
Nun wollte ich die 5000, die ich 2022 bereits abgesetzt habe, unten in Zeile 69 bei " Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022" eintragen. Dann rechnet es mir aber nochmal 5000 Euro drauf als abziehbare Summe? Und das Ergebnis stimmt am Ende nicht.
Oder muss ich die 5000 für 2022 da gar nicht eintragen? Wie soll das Finanzamt den aber prüfen, was bereits angezogen wurde?
Vielen Dank für eure Antworten schon mal, das ist die einzige Stelle, an der ich noch hänge ...
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