Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Firmenwagen: Von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Firmenwagen: Von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn

    Hallo in die Runde.
    Wenn ich den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" mit meinem Jahresgehalt erhalte, ist dann der Bruttolohn MIT dem geldwerten Vorteil des Dienstwagens gemeint?

    Vielleicht kann ich die Frage so vereinfachen:

    Ich fuhr/ fahre (2023) Dienstwagen. Bekanntlich wird per 1% Regelung das Bruttogehalt "erhöht", dann versteuert und wieder abgezogen. Ist das ebenfalls innerhalb der Jahreslohnsteuerbescheinigung so? Ne oder?

    Kompakt gefragt: Muss ich als Dienstwagenfahrer DORT in Zeile 10 ein Häkchen setzen?

    image.png

    #2
    Muss ich als Dienstwagenfahrer DORT in Zeile 10 ein Häkchen setzen?
    Nur wenn du von der 1%-Regelung abweichen willst, weil du ein Fahrtenbuch führst oder die Einzelfahrtenbesteuerung erklären willst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Kilian,
      in deiner Lohnabrechnung wird zur Berechnung der Steuerlast das Brutto um den geldwerten Vorteil erhöht, die Steuer berechnet ... und dann wird der geldwerte Vorteil "unten" wieder vom Netto abgezogen um den Auszahlungsbetrag zu erhalten (den geldwerten Vorteil kriegst du ja eben nicht in Geld, sondern in Form des Dienstwagens).
      "Natürlich" bleibt der geldwerte Vorteil auch im Rahmen der Steuererklärung ein steuerpflichtiger Bezug und steht auf der Lohnsteuerbescheinigung.

      Kommentar


        #4
        In anderem Thema von KilianAB geschrieben: "Allerdings bin ich zu 100% im Homeoffice (habe einen Dienstwagen, hier aber nicht relevant)."

        Dann wurde der Dienstwagen zu 100% privat gefahren? Kommst du mit dem geldwerten Vorteil bzw. den Steuern und Sozialabgaben, die du darauf zahlst, doch gut weg. ;-)

        Kommentar


          #5
          Hallo Prabha,
          vielleicht war es etwas dämlich diese Frage hier im Forum zu stellen. Eigentlich verwirren mich deine Antworten noch mehr. Es ist ein Einkommen X im Bescheid ausgewiesen, hiervon gehen die Einkommenssteuer, Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung etc. ab. Ob hier der Dienstwagen im Jahresbescheid dabei ist oder nicht ist vermutlich unrelevant, weil er ja in den Monatsabrechnungen jeweils ausgewiesen wird. Die Arbeitgeber werden das schon richtig verrechnen......Vielleicht sollte ich darüber garnicht nachdenken oder es besser verstehen wollen.

          Fakt ist: Da die Arbeitgeber das Bruttoeinkommen (in jährliche el. Lohnsteuerbescheinigung) einschließlich aller Abgaben ausweisen und ELSTER diese Zahlen automatisch importiert, kann es mir egal sein ob dies stimmt. Denn ELSTER hat dieses Jahr markiert, was "es selbst" importiert hat, ich hab es geprüft, es hat gestimmt; damit ist für mich alles erledigt. Mehr Zahlen als ELSTER von der el. LS Bescheinigung importiert hat, waren nicht gefragt.

          Danke dennoch für dein Kommentar. Und jetzt gute Nacht. Was für ein Wahnsinn die Steuer in Deutschland.

          Kommentar


            #6
            Zitat von KilianAB Beitrag anzeigen
            Einkommen ... Bescheid ... Einkommenssteuer ... Jahresbescheid ... Bruttoeinkommen
            Obwohl ich mir nicht zu 100 % sicher bin, ich denke Du meinst stattdessen Einnahmen ... Bescheinigung ... Lohnsteuer ... Jahresbescheinigung ... Bruttolohn. Gerade bei so komplexen Dingen wie der Einkommensteuererklärung finde ich, dass die Verwendung falscher Begriffe schonmal zu Missverständnissen führen kann.

            Kommentar


              #7
              Dein Arbeitgeber berechnet dir für die Gestellung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil welcher den Bruttoarbeitslohn erhöht. Dieser wird vom Arbeitgeber nach der 1% Regelung versteuert (für die mögliche private Nutzung) und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeiststätte zusätzlich nach der 0,03% Methode, bei welcher 15 Fahrten im Monat unterstellt werden

              Wenn du mit der vom AG vergenommenen Versteuerung einverstanden bist, dann brauchst du bei der Einkommensteuererklärung nichts machen (Was & Wie dein AG versteuert hat, solltest du deiner monatlichen lohnabrechnung entnehmen können).

              Wenn du aber davon abweichen willst (keine oder weniger als 15 Fahrten im Monat zwischen Whg und erster Tätigkeitsstätte, nur geringe private Nutzung), dann ist in der von dir Eingangs angeführten Zeile ein Haken zu setzen und eine entsprechende abweichende Berechnung mit den entsprechenden Nachweisen von dir dem FA vorzulegen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar

              Lädt...
              X