Liebe Mitglieder,
der Freibetrag für 2 unserer 3 Kinder (*2017, *2023 ) wurde bei der Steuerberechnung beim Einkommen mit 8.952 und 1.492 Euro berücksichtigt. Der Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind wurde nicht berücksichtigt. Zunächst gehe ich davon aus, dass hier die Günstigerprüfung greift. Weiter unten bei der Berechnung der Kirchenssteuer und des Solidaritätszuschlags wurden jedoch Freibeträge von 3 Kind(er) i.H.v. 26.856 berücksichtigt.
Aufgefallen ist mir dies, da wir für das Steuerjahr 2023 plötzlich eine Nachzahlung i.H. von 350 Euro leisten sollen wo wir für 2022 noch eine Rückzahlung i.H.v. 1900 berechnet und sogar noch ausgezahlt bekommen haben. Wir haben 2023 ca. 9.000 Euro mehr Einnamen und einen Monat mit Elterngeld i.H. 1800 Euro. Aber erklärt das, warum Elster beim Einkommen den Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind nicht berücksichtig, bei der Kirchensteuer und beim Soli aber schon? Wir sind beide in Steuerklasse 4, Kirchensteuer BW. Einkommen gesam in 2022 und 2023 jeweils über 100.000 Euro. Fehlen noch Angaben zum Verständnis?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Janine
der Freibetrag für 2 unserer 3 Kinder (*2017, *2023 ) wurde bei der Steuerberechnung beim Einkommen mit 8.952 und 1.492 Euro berücksichtigt. Der Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind wurde nicht berücksichtigt. Zunächst gehe ich davon aus, dass hier die Günstigerprüfung greift. Weiter unten bei der Berechnung der Kirchenssteuer und des Solidaritätszuschlags wurden jedoch Freibeträge von 3 Kind(er) i.H.v. 26.856 berücksichtigt.
Aufgefallen ist mir dies, da wir für das Steuerjahr 2023 plötzlich eine Nachzahlung i.H. von 350 Euro leisten sollen wo wir für 2022 noch eine Rückzahlung i.H.v. 1900 berechnet und sogar noch ausgezahlt bekommen haben. Wir haben 2023 ca. 9.000 Euro mehr Einnamen und einen Monat mit Elterngeld i.H. 1800 Euro. Aber erklärt das, warum Elster beim Einkommen den Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind nicht berücksichtig, bei der Kirchensteuer und beim Soli aber schon? Wir sind beide in Steuerklasse 4, Kirchensteuer BW. Einkommen gesam in 2022 und 2023 jeweils über 100.000 Euro. Fehlen noch Angaben zum Verständnis?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Janine
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