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Kinderfreibetrag fehlt beim Einkom., bei Berech. der Kirchenst. aber berücksichtigt

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    Kinderfreibetrag fehlt beim Einkom., bei Berech. der Kirchenst. aber berücksichtigt

    Liebe Mitglieder,

    der Freibetrag für 2 unserer 3 Kinder (*2017, *2023 ) wurde bei der Steuerberechnung beim Einkommen mit 8.952 und 1.492 Euro berücksichtigt. Der Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind wurde nicht berücksichtigt. Zunächst gehe ich davon aus, dass hier die Günstigerprüfung greift. Weiter unten bei der Berechnung der Kirchenssteuer und des Solidaritätszuschlags wurden jedoch Freibeträge von 3 Kind(er) i.H.v. 26.856 berücksichtigt.

    Aufgefallen ist mir dies, da wir für das Steuerjahr 2023 plötzlich eine Nachzahlung i.H. von 350 Euro leisten sollen wo wir für 2022 noch eine Rückzahlung i.H.v. 1900 berechnet und sogar noch ausgezahlt bekommen haben. Wir haben 2023 ca. 9.000 Euro mehr Einnamen und einen Monat mit Elterngeld i.H. 1800 Euro. Aber erklärt das, warum Elster beim Einkommen den Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind nicht berücksichtig, bei der Kirchensteuer und beim Soli aber schon? Wir sind beide in Steuerklasse 4, Kirchensteuer BW. Einkommen gesam in 2022 und 2023 jeweils über 100.000 Euro. Fehlen noch Angaben zum Verständnis?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Janine

    #2
    Zitat von NinaS Beitrag anzeigen
    erklärt das, warum Elster beim Einkommen den Freibetrag für unser 2019 geborenes Kind nicht berücksichtig, bei der Kirchensteuer und beim Soli aber schon?
    Ja das ist korrekt, die Günstigerprüfung greift nur bei der Einkommensteuer, bei den sog. Annexsteuern gibt es den Kinderfreibetrag immer in voller Höhe.

    Kommentar


      #3
      Zitat von NinaS Beitrag anzeigen
      da wir für das Steuerjahr 2023 plötzlich eine Nachzahlung i.H. von 350 Euro leisten sollen wo wir für 2022 noch eine Rückzahlung i.H.v. 1900 berechnet und sogar noch ausgezahlt bekommen haben.
      Das kann die verschiedensten Ursachen haben, zum Beispiel der Progressionsvorbehalt bei Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Dazu können wir mit diesen wenigen Angaben nichts sagen.

      Kommentar


        #4
        Die Günstigerprüfung erfolgt für jedes Kind einzeln. Die Kindergelderhöhung 2023 auf 250,00 € und die Tarifgrenzverschiebung im Steuertarif

        können dazu führen, dass sie bei einem Kind nicht mehr erfolgreich ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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