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Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - unerklärliche Abweichungen

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    Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - unerklärliche Abweichungen

    Hallo Forum,

    in meiner EStE wurden dem FA für meine PKV folgende Daten via Bescheinigungsabruf übermittelt:

    Z.23 - Beiträge zu privaten Krankenversicherungen: 2.435
    Z.24 - Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen: 345
    Z.27 - (Wahlleistungen) Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen: 685
    Z.26 - Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen): 345

    Diese Zahlen stimmen mit der Papier-Bescheinigung der PKV überein.

    Dem Bescheid ist nun jedoch zu entnehmen:

    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.288
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 445
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 1.581

    Ich komme einfach nicht dahinter, wie die oberen (übermittelten) Zahlen mit den unteren Zahlen zusammenhängen.

    Kann mir vielleicht jemand helfen?



    #2
    Ist das wirklich so, dass die Höhe der KV für das Kind genau die gleiche ist wie die für Deine PV?

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      #3
      Weicht die Steuerberechnung durch Elster jetzt eigentlich vom Bescheid ab? Welche Zahlen hast Du denn tatsächlich erklärt? Du hast ja oben auch Zeilennummern angegeben, aber nicht, dass sich diese auf verschiedene Anlagen beziehen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ist das wirklich so, dass die Höhe der KV für das Kind genau die gleiche ist wie die für Deine PV?
        Darüber bin ich auch gestolpert - aber ja, laut Bescheinigung der PKV sind die beiden Beträge offenbar zufällig identisch.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Weicht die Steuerberechnung durch Elster jetzt eigentlich vom Bescheid ab? Welche Zahlen hast Du denn tatsächlich erklärt? Du hast ja oben auch Zeilennummern angegeben, aber nicht, dass sich diese auf verschiedene Anlagen beziehen.
          Nein, die Elsterberechnung ist identisch mit dem Bescheid.

          Erklärt wurden die erstgenannten Zahlen, so wie sie vom Bescheinigungsabruf kamen.

          Das heißt bereits die Zahlen der Berechnung weichen von den erklärten Zahlen ab.

          Ich verstehe es nicht.

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            #6
            Zitat von Steuerschweiss Beitrag anzeigen

            Ich verstehe es nicht.
            Wenigstens scheine ich damit nicht alleine zu sein...

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              #7
              Wenigstens scheine ich damit nicht alleine zu sein...
              Wir verstehen es vor allen Dingen deshalb nicht, weil du schreibst, die Berechnung in Mein ELSTER sei identisch mit der Berechnung im Bescheid
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die ganzen gelieferten Daten sind nicht nachvollziehbar. Wenn die KV bereits über 2.400 € bzw. lt FA über 3.200 € liegt, dann dürften keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen mehr berücksichtigt werden.

                Meine Vermutung: Steuerschweiss macht eine Zusammenveranlagung und hat uns die entsprechenden Daten der 2. Person vorenthalten.
                Des Weiteren werden die KV-Beiträge eines Kindes (lt. Anlage Kind) im Steuerbescheid extra ausgewiesen und sind nicht in den KV der Eltern enthalten.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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