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Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - unerklärliche Abweichungen

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    Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - unerklärliche Abweichungen

    Hallo Forum,

    in meiner EStE wurden dem FA für meine PKV folgende Daten via Bescheinigungsabruf übermittelt:

    Z.23 - Beiträge zu privaten Krankenversicherungen: 2.435
    Z.24 - Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen: 345
    Z.27 - (Wahlleistungen) Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen: 685
    Z.26 - Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen): 345

    Diese Zahlen stimmen mit der Papier-Bescheinigung der PKV überein.

    Dem Bescheid ist nun jedoch zu entnehmen:

    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.288
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 445
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 1.581

    Ich komme einfach nicht dahinter, wie die oberen (übermittelten) Zahlen mit den unteren Zahlen zusammenhängen.

    Kann mir vielleicht jemand helfen?



    #2
    Ist das wirklich so, dass die Höhe der KV für das Kind genau die gleiche ist wie die für Deine PV?

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      #3
      Weicht die Steuerberechnung durch Elster jetzt eigentlich vom Bescheid ab? Welche Zahlen hast Du denn tatsächlich erklärt? Du hast ja oben auch Zeilennummern angegeben, aber nicht, dass sich diese auf verschiedene Anlagen beziehen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ist das wirklich so, dass die Höhe der KV für das Kind genau die gleiche ist wie die für Deine PV?
        Darüber bin ich auch gestolpert - aber ja, laut Bescheinigung der PKV sind die beiden Beträge offenbar zufällig identisch.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Weicht die Steuerberechnung durch Elster jetzt eigentlich vom Bescheid ab? Welche Zahlen hast Du denn tatsächlich erklärt? Du hast ja oben auch Zeilennummern angegeben, aber nicht, dass sich diese auf verschiedene Anlagen beziehen.
          Nein, die Elsterberechnung ist identisch mit dem Bescheid.

          Erklärt wurden die erstgenannten Zahlen, so wie sie vom Bescheinigungsabruf kamen.

          Das heißt bereits die Zahlen der Berechnung weichen von den erklärten Zahlen ab.

          Ich verstehe es nicht.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Steuerschweiss Beitrag anzeigen

            Ich verstehe es nicht.
            Wenigstens scheine ich damit nicht alleine zu sein...

            Kommentar


              #7
              Wenigstens scheine ich damit nicht alleine zu sein...
              Wir verstehen es vor allen Dingen deshalb nicht, weil du schreibst, die Berechnung in Mein ELSTER sei identisch mit der Berechnung im Bescheid
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die ganzen gelieferten Daten sind nicht nachvollziehbar. Wenn die KV bereits über 2.400 € bzw. lt FA über 3.200 € liegt, dann dürften keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen mehr berücksichtigt werden.

                Meine Vermutung: Steuerschweiss macht eine Zusammenveranlagung und hat uns die entsprechenden Daten der 2. Person vorenthalten.
                Des Weiteren werden die KV-Beiträge eines Kindes (lt. Anlage Kind) im Steuerbescheid extra ausgewiesen und sind nicht in den KV der Eltern enthalten.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wir verstehen es vor allen Dingen deshalb nicht, weil du schreibst, die Berechnung in Mein ELSTER sei identisch mit der Berechnung im Bescheid
                  Und das ist auch richtig so - die Zahlen der Elster-Berechnung sind identisch mit denen im Bescheid.

                  Nur kam ich nicht dahinter, wie sich die Zahlen aus den erklärten bzw. automatisch abgerufenen Zahlen zusammensetzen.

                  Ein Anruf beim Finanzamt hat nun aber Klarheit ergeben: Es ist (fast) so, wie Beamtenschweiß vermutet hat. In den folgenden Beiträgen stecken nicht nur die Beiträge von Person A (=mir), sondern auch von Person B (=meiner Frau) UND Kinder (!).

                  Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.288
                  Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 445
                  weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 1.581

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Des Weiteren werden die KV-Beiträge eines Kindes (lt. Anlage Kind) im Steuerbescheid extra ausgewiesen und sind nicht in den KV der Eltern enthalten.
                  Exakt das war mein Problem: Dem ist offenbar nicht mehr so.

                  Auch die Dame vom FA war irritiert und brauchte ein paar Minuten, um dahinter zukommen. Offenbar werden die KV-Beiträge seit diesem Steuerjahr nicht mehr extra ausgewiesen (oder die Kollegin hat es manuell einfach falsch gemacht).

                  Für mich hat sich somit alles geklärt - vielen Dank an alle fachkundigen Kommentatoren!
                  Zuletzt geändert von Steuerschweiss; 07.11.2024, 16:56.

                  Kommentar


                    #10
                    Offenbar werden die KV-Beiträge seit diesem Steuerjahr nicht mehr extra ausgewiesen.
                    In unserem Steuerbescheid für das Jahr 2023 (Bayern) sind die KV- und PV-Beiträge für meine Frau und mich und ebenso die Beiträge für

                    andere Personen (z. B. Kind über 25 im Studium) nach wie vor für jede Person einzeln angegeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      In unserem Steuerbescheid für das Jahr 2023 (Bayern) sind die KV- und PV-Beiträge für meine Frau und mich und ebenso die Beiträge für

                      andere Personen (z. B. Kind über 25 im Studium) nach wie vor für jede Person einzeln angegeben.
                      Dann weicht BW entweder von Bayern ab, oder es lag eben doch an der Finanzbeamtin.

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                        #12
                        Dann weicht BW entweder von Bayern ab, oder es lag eben doch an der Finanzbeamtin.
                        Das werden wir wahrscheinlich nicht klären können. Irritierend nicht nur für mich war insbesondere auch die Zeile:

                        weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 1.581
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hab bei mir nochmal extra nachgeschaut. Im Einkommensteuerbescheid 2023 (Papier) sind die Daten sauber aufgeschlüsselt (EM, EF, Kind). In den Bescheiddaten in ELSTER steht bei der KV nur eine Summe.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Hab bei mir nochmal extra nachgeschaut. Im Einkommensteuerbescheid 2023 (Papier) sind die Daten sauber aufgeschlüsselt (EM, EF, Kind). .
                            Danke. Habe es mir schon fast gedacht, dass es an der Bearbeiterin liegt, die Kollegin hat so rumgedruckst.

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                              #15
                              In den Bescheiddaten in ELSTER steht bei der KV nur eine Summe.
                              Bei uns sind die Beiträge auch in den Bescheiddaten aufgeschlüsselt, allerdings fehlt bei meiner Frau der Erläuterungstext und bei mir

                              steht steuerpflichtige Person statt Ehemann. Im verbindlichen Steuerbescheid ist die Personenbezeichnung korrekt.

                              Der Fehler bei den Bescheiddaten betrifft nicht nur Bayern: https://forum.elster.de/anwenderforu...bzw-fehlerhaft

                              Bescheiddaten_KV_PV.jpg
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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