Hallo liebe Experten,
folgende Situation: ich habe in 2023 Einnahmen und Ausgaben im Bereich der privaten Kinderbetreuung gehabt und hierfür in den Rechnungen die Steuernummer genutzt, die ich auch in den Jahren zuvor für meine Umsatzsteuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit hatte. In 2023 hatte ich keine Einnahmen aus der besagten zuvor Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit und die Umsatzsteuervoranmeldungen beliefen sich entsprechend auf null. Kinderbetreuung ist ja meines Wissens nach von der Umsatzsteuer befreit. Nun frage ich mich wie und wo genau ich die Einnahmen der zuvor Umsatzsteurpflichtigen Tätigkeit -entsprechend 0 Euro- und die Einnahmen und Ausgaben der Kinderbetreuung angebe? Beide in einer EüR? Hinzu kommt, dass das Finanzamt aus organisatorischen Gründen dieses Jahr eine neue Steuernummer für das Gewerbe gegeben hat, welches aber an Umsatzsteuerpflicht geknüpft ist. Soll ich jetzt einfach die alte Steuernummer, die ich in den Rechnungen stehen hatte in EüR angeben und einfach gar nichts mit der neuen? Dieses Jahr habe ich auch keine Einnahmen der zuvor Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit erzielt sondern war nunr noch fest angestellt. Beim Ordnungsamt hatte ich damals alle Tätigkeiten auf ein Gewerbe angemeldet. Es stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass eine Übermittlung ans FA nicht stattfand.
Hoffe es blickt hier jemand kluges durch und kann mir helfen.
Danke vorab.
folgende Situation: ich habe in 2023 Einnahmen und Ausgaben im Bereich der privaten Kinderbetreuung gehabt und hierfür in den Rechnungen die Steuernummer genutzt, die ich auch in den Jahren zuvor für meine Umsatzsteuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit hatte. In 2023 hatte ich keine Einnahmen aus der besagten zuvor Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit und die Umsatzsteuervoranmeldungen beliefen sich entsprechend auf null. Kinderbetreuung ist ja meines Wissens nach von der Umsatzsteuer befreit. Nun frage ich mich wie und wo genau ich die Einnahmen der zuvor Umsatzsteurpflichtigen Tätigkeit -entsprechend 0 Euro- und die Einnahmen und Ausgaben der Kinderbetreuung angebe? Beide in einer EüR? Hinzu kommt, dass das Finanzamt aus organisatorischen Gründen dieses Jahr eine neue Steuernummer für das Gewerbe gegeben hat, welches aber an Umsatzsteuerpflicht geknüpft ist. Soll ich jetzt einfach die alte Steuernummer, die ich in den Rechnungen stehen hatte in EüR angeben und einfach gar nichts mit der neuen? Dieses Jahr habe ich auch keine Einnahmen der zuvor Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit erzielt sondern war nunr noch fest angestellt. Beim Ordnungsamt hatte ich damals alle Tätigkeiten auf ein Gewerbe angemeldet. Es stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass eine Übermittlung ans FA nicht stattfand.
Hoffe es blickt hier jemand kluges durch und kann mir helfen.
Danke vorab.
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