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Absetzung v. Handwerkerrechnungen u. Berücksichtig. bei einzeln veranlagten Ehepaaren

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    Absetzung v. Handwerkerrechnungen u. Berücksichtig. bei einzeln veranlagten Ehepaaren

    Hallo zusammen,
    ich hätte folgende Fragen zu der Absetzungsfähigkeit von Handwerkerrechnungen:
    1. Kann der Lohnanteil von Handwerkerrechnungen, bei welchem das Gewerk in Gänze (Material und Lohn) per Investitionszuschuss (Einzelmaßnahme) des BAFA gefördert wurde, dennoch als Handwerkerrechnungen steuerlich abgesetzt werden?
    2. Kann eine Erneuerung der Elektrik (neue Stromleitungen, Sicherungen, Schalter usw.) als Handwerkerrechnung (Lohnanteil) eingereicht werden? Gemäß Anhang 27 b Anlage 1 zu § 35a EstG ist dies laut der zu „Elektroanlagen“ aufgeführten Erläuterung nur für die Kosten der Wartung und der Reparatur möglich. Ist eine steuerliche Absetzung aufgrund der Erläuterungen zu „Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze“ realisierbar?
    3. Wie können Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und steuerliche Förderungen von energetischen Maßnahmen bei einzeln veranlagten Ehepaaren jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden? Was muss hierfür genau ausgefüllt bzw. welche Anhänge hinzugefügt werden? (Mein Elster)


    Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.11.2024, 17:08. Grund: Ich habe deinen Beitrag neu durchnummeriert, dreimal die 1 zu vergeben, ist nicht hilfreich

    #2
    Zu 1: Nein, Förderung und § 35a EStG schließen sich aus. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

    Zu 2: Das sollte kein Problem sein, das ist doch eine Reparatur. Mit Hausanschlüssen hat das aber nichts zu tun.

    Zu 3: Es muss jeder die Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen und in der Anlage Sonstiges Zeile 21 ankreuzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Dass 1. nicht möglich ist, war auch bereits meine Vermutung.

      Zu 2: D.h. auch der gesamte Austausch der gesamten Elektrik (die altte war tatsächlich noch Aufputz) also eine Modernisierung, ist steuerlich absetzbar?

      Zu 3: Geben dann beide jeweils die Hälfte der Kosten an? Und wie ist bei Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen vorzugehen?

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        #4
        Zu 2: Die Anforderungen sind relativ gering. Die Maßnahme muss im Haushalt der Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Es darf keine Neubaumaßnahme sein

        und die Arbeitskosten sind jährlich auf maximal 6.000 € beschränkt.

        Zu 3: Da müsste ich mir erst die Formulare ansehen, aber wahrscheinlich ist das mit der Hälfte der Kosten schon richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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