Hallo zusammen,
ich hätte folgende Fragen zu der Absetzungsfähigkeit von Handwerkerrechnungen:
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
ich hätte folgende Fragen zu der Absetzungsfähigkeit von Handwerkerrechnungen:
- Kann der Lohnanteil von Handwerkerrechnungen, bei welchem das Gewerk in Gänze (Material und Lohn) per Investitionszuschuss (Einzelmaßnahme) des BAFA gefördert wurde, dennoch als Handwerkerrechnungen steuerlich abgesetzt werden?
- Kann eine Erneuerung der Elektrik (neue Stromleitungen, Sicherungen, Schalter usw.) als Handwerkerrechnung (Lohnanteil) eingereicht werden? Gemäß Anhang 27 b Anlage 1 zu § 35a EstG ist dies laut der zu „Elektroanlagen“ aufgeführten Erläuterung nur für die Kosten der Wartung und der Reparatur möglich. Ist eine steuerliche Absetzung aufgrund der Erläuterungen zu „Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze“ realisierbar?
- Wie können Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und steuerliche Förderungen von energetischen Maßnahmen bei einzeln veranlagten Ehepaaren jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden? Was muss hierfür genau ausgefüllt bzw. welche Anhänge hinzugefügt werden? (Mein Elster)
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
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