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Anlage KAP bei Zusammenveranlagung - Pauschbetrag bei einer Person nicht ausgenutzt

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    Anlage KAP bei Zusammenveranlagung - Pauschbetrag bei einer Person nicht ausgenutzt

    Hallo zusammen,
    wer kann die korrekte Erklärung der Anlage KAP beschreiben?
    Der Fall ist eigentlich recht simpel, dennoch konnte ich die Berechnung in ELSTER auf den ersten Blick nicht nachvollziehen.

    Steuerjahr 2023
    Verheiratet. Zusammenveranlagung.
    Person A – Pauschbetrag durch Tagesgeld-Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften ausgenutzt.
    Person B – Pauschbetrag nicht ausgenutzt, nur 500 EUR. Aktiengewinne geringer als angenommen, lediglich FSA auf dem Depot. Bei den Tagesgeld-Zinsen daher direkt KESt., KirchenSt. und Soli abgezogen, obwohl das aufgrund des noch freien Pauschbetrags nicht nötig wäre-
    Der Gedanken: die zuviel gezahlten Steuern in Höhe von 450 EUR vollständig zurückerstatten. Das würde grundsätzlich bereits mit den Kapitalerträgen von Person B ausreichen.

    Fragen:
    • So wie von mir zunächst eingegeben, wurden die Steuern zwar erstattet, es wurde aber ein Ertrag nach §32b Abs. 1 geltend gemacht, der eine Steuerzahlung nach sich zieht. Auf sämtliche Erträge wurde aber bereits die KAESt., KirchenSt. und Soli angewendet, von daher für mich nicht nachvollziehbar.
    • Spielen die Kapitalerträge von A dann eine Rolle, die auch über dem Pauschbetrag schon pauschal abgegolten sind?
    • Antrag: Zeile 4 nicht anhaken, Zeile 5 dagegen schon?
    • Wie sind Zeile 16 und 17 korrekt auszufüllen aus o.g. Fall?
    Hier noch eine Übersicht als Tabelle:
    grafik.png

    Danke für Kommentare und Anregungen.

    #2
    Wenn B die einbehaltenen Steuern und Soli in Z 37ff erklärt, müssen die zugehörigen Erträge in Z 7-15 und der ausgenutzte FSA in Z 16 erklärt werden. Weglassen und nur den ausgenutzten FSA in Z 17 erklären geht dann natürlich nicht.

    Weiterhin scheinst du zu glauben, dass Steuern Zinsen freigestellt werden.

    Nein. Bei noch nicht ausgeschöpften 500€ Freibetrag werden keine bis zu 500€ Steuern erstattet, sondern werden 500€ Erträge nachträglich steuerfrei gestellt. Die darauf entfallen 125€ plus Soli werden erstattet (bei Kirchensteuer sind die Zahlen leicht anders, aber es geht hier erstmal ums Prinzip).
    Zuletzt geändert von multi; 04.11.2024, 13:33. Grund: Geändert nach Hinweis reckoner

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      der Fehler ist eindeutig Zeile 16 und 17, die müssen getauscht werden.

      Weiterhin scheinst du zu glauben, dass Zinsen freigestellt werden.
      Sollte das nicht "Steuern" heißen?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        der Fehler ist eindeutig Zeile 16 und 17, die müssen getauscht werden.
        Die 500,00 € gehören in die Zeile 16. Bei einer Zusammenveranlagung muss für Person A überhaupt nichts erklärt werden,

        man kann die 1.000 € auch bei Person B in die Zeile 17 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          man kann die 1.000 € auch bei Person B in die Zeile 17 eintragen.
          Oh ja, stimmt natürlich. Entweder auch für A eine Anlage KAP, oder die 1.000 in Zeile 17.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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