Hallo,
ich verstehe den Abschnitt Opfergrenze nicht. Muss ich da auch den Bürgergeldbezug eintragen, den ich im Jahr 2023 hatte (unter "weitere steuerfreie Einnahmen")?
Falls ja: Nur meinen Bezug oder auch den von meinem minderjährigen Kind?
Muss ich hier auch noch mal Kindergeld angeben? Das wird ja schon in der Anlage Kind erfasst.
Vielen Dank!
ich verstehe den Abschnitt Opfergrenze nicht. Muss ich da auch den Bürgergeldbezug eintragen, den ich im Jahr 2023 hatte (unter "weitere steuerfreie Einnahmen")?
Falls ja: Nur meinen Bezug oder auch den von meinem minderjährigen Kind?
Muss ich hier auch noch mal Kindergeld angeben? Das wird ja schon in der Anlage Kind erfasst.
Vielen Dank!
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