Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Opfergrenze: Bürgergeld und Kindergeld?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Opfergrenze: Bürgergeld und Kindergeld?

    Hallo,

    ich verstehe den Abschnitt Opfergrenze nicht. Muss ich da auch den Bürgergeldbezug eintragen, den ich im Jahr 2023 hatte (unter "weitere steuerfreie Einnahmen")?
    Falls ja: Nur meinen Bezug oder auch den von meinem minderjährigen Kind?

    Muss ich hier auch noch mal Kindergeld angeben? Das wird ja schon in der Anlage Kind erfasst.

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von SaLe; 07.11.2024, 09:13.

    #2
    Zahlst du denn überhaupt an jemanden Unterhalt?

    Kommentar


      #3
      Hallo multi,
      ich zahle an niemanden Unterhalt.
      Heißt das, dass die Opfergrenze nur dann eine Rolle spielt, wenn man Unterhalt an jemanden zahlt?
      Ich hatte das in meinem Kopf irgendwie so gedreht, dass das Bürgergeld eine "Leistung an eine bedürftige Person" (=mich) ist und sich der Punkt nicht nur darauf bezieht, wenn ich Unterhalt zahle.
      Aber so herum ergäbe es natürlich mehr Sinn.

      Ich habe auch schon zwei Mal mit dem Finanzamt telefoniert, hatte beide Male recht junge Mitatbeiter am Telefon, die mit der Frage, überfordert waren und mir jeweils auch eine andere Auskunft gaben (ich weiß es nicht, geben Sie es mal zur Sicherheit an / ich weiß es nicht, Sie müssen es nicht angeben, wir bekommen das Bürgergeld ohnehin gemeldet und gleichen dann ab).
      Das hat mich dann vollends verwirrt, und die haben mir auch nicht gesagt, dass das nur bei Unterhaltszahlungen meinerseits gilt.

      Kommentar


        #4
        Das Bürgergeld ist weder steuerpflichtig noch beeinflusst es den Progressionsvorbehalt, ist also -bei Dir- nirgends in der Einkommensteuererklärung zu erklären und wird auch nicht abgefragt. Deshalb gibt es auch keine Regelung, dass das Finanzamt das gemeldet bekommt. Die Aussage der beiden Mitarbeiter (angeben, bekommen es gemeldet und gleichen ab) ist daher unrichtig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Hallo Picard777,
          puh ... ich danke dir für die Richtigstellung. Ich schicke die Steuererklärung dann jetzt so ab. (Und frage nächstes Mal gleich hier statt bei der Hotline).

          Kommentar


            #6
            Die Frage beim Finanzamt ist schon die richtige Methode. Aber ich habe schon Jahrzehnte mit Steuern zu tun und diese Frage hat mir oder meinem Umfeld noch Niemand gestellt. :-) Daher kann ich junge Bearbeiter schon verstehen, dass Du die auf dem falschen Fuß erwischt hast. Die nächste Frage Deinerseits ist sicher mainstreamiger und die Antwort dann auch besser !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X