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Vorrauszahlungen/ Ist die Prognose der Berrechnung bei Elster richtig ?

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    Vorrauszahlungen/ Ist die Prognose der Berrechnung bei Elster richtig ?

    Hallo,
    hatte für dieses Jahr Vorrauszahlungen....Hätte gerne für nächstes Jahr gewußt, (sobald ich die Einkommenserklärung mache), ob bei der Prognose der Berrechnung bei Elster, die Summe richtig ist, oder ich die Beträge der Vorrauszahlungen selber mit einrechnen muß, damit ich die ungefähre Summe der Erstattung/Nachzahlung erhalte.

    Gruß
    funny

    #2
    Die geleisteten Vorauszahlungen lassen bei Mein ELSTER nicht offiziell erfassen. Du musst entweder extern mitrechnen oder als Workaround

    in der Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung mit 0,00 € Bruttoarbeitslohn anlegen und die Jahressumme der Vorauszahlungen als einbehaltene

    Lohnsteuer angeben. Der Eintrag muss vor dem Versand natürlich wieder gelöscht werden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      O.k. Das heißt, wenn ich eine Nachzahlung hätte, müßte ich die Vorrauszahlung davon abziehen?

      Versuche auch deine zweite Lösung.
      Zuletzt geändert von funny; 07.11.2024, 18:31.

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        #4
        Das heißt, wenn ich eine Nachzahlung hätte, müßte ich die Vorrauszahlung davon abziehen?
        Genauso ist das ! Mein ELSTER kennt deine Vorauszahlungen ja nicht, woher auch ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, da könnte aber eine Eintragszeile bei Elster helfen.
          Danke dir und einen schönen Abend.

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            #6
            Ja, da könnte aber eine Eintragszeile bei Elster helfen.
            Ich habe bereits 2017 oder 2018 vorgeschlagen, eine Erfassungsmöglichkeit in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung zu schaffen.

            Das ist leider bis heute nicht umgesetzt worden. Du kannst ja mal einen neuen Vorstoß versuchen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo zusammen!
              Ich habe bisher meine ESt immer selber gemacht und mache sie, seit es die Möglichkeit dazu gibt, über Elster.
              Ich bin seit sieben Jahren verheiratet und wir waren mit den Steuerklassen III/V immer zufrieden.
              Wir haben auch keinerlei Ahnung, was Steuern oder ähnliches betrifft. Wir machen die Steuererklärung immer nach bestem Wissen und Gewissen. Wobei ich eher sagen würde: Nach bestem Gewissen. Denn Wissen kann man von uns wirklich nicht verlangen. Ich verstehe es auch absolut nicht! Ich blicke da überhaupt nicht durch.
              Dieses Jahr wurden wir erstmalig zu einer Nachzahlung aufgefordert und mir fehlt der Durchblick, warum es zu so etwas kommen kann?
              Laut Google kommt das durch die Steuerklassen zustande. Aber da frage ich mich doch: Wenn doch der AG die Lohnsteuern für mich abführt, warum bin ich dann noch dazu gezwungen, Lohnsteuer am Ende des Jahres abzuführen?
              Das geht doch alles automatisch! Die Buchhalterin meines Arbeitgebers übernimmt - der eigenen Aussage nach - die Daten auch noch aus dem DATEV.

              Ich weiß nicht, wo wie so viel Geld hernehmen sollen, wie da von uns verlangt wird. Und ich gebe zu, dass ich gerade auch echt verzweifelt und traurig und ratlos bin. Der Anruf beim Finanzamt war ziemlich nichtsbringend.

              Die Dame am anderen Ende der Leitung meinte nur, dass ich schriftlich beantragen könnte, den Betrag wieder auf "0" zu setzen. Sie meinte wohl die Vorauszahlungen, die im gleichen Schreiben, mitaufgeführt sind? Mutmaßlich?
              Ich glaube kaum, dass das Finanzamt die Forderung zur Nachzahlung auf 0 setzen werden wird. Die Lohnsteuer fehlt ja trotzdem irgendwie.
              Aber bleibt die Frage: Warum war das in den Vorjahren nicht so?
              Im Anhang findet sich ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass ich auch noch die Anlage AV nachreichen kann, falls ich eine Riester-Rente hätte. Aber würde die die Forderung tatsächlich noch drücken oder wäre das nur marginal?

              Viele Grüße und danke schonmal.

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                #8
                Du siehst es richtig, dass Nachzahlung und Vorauszahlung zwei verschiedene Sachen sind. Wenn ihr die Vorauszahlung runter setzen lasst, kann die nächste Nachzahlung noch höher sein. Bei Steuerklasse III/V sind immer Nachzahlungen möglich, da oft die Steuer in V nicht reicht. Vielleicht war das in den Vorjahren anders oder jetzt sind auch noch Lohnersatzleistungen da. Riester kann schon ein paar hundert Euro ausmachen, musst du berechnen.

                Bei Steuerklasse IV/IV ist immer mit Erstattungen zu rechnen, dafür ist die Steuer monatlich höher und Vorauszahlungen für Arbeitnehmer selten. Am Jahresende wird aber alles ausgeglichen, egal welche Steuerklassen unterm Jahr waren.
                Zuletzt geändert von Kloebi; 18.11.2024, 16:53.

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                  #9
                  Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber soll -möglichst- mindestens die endgültige Jahressteuer abdecken, richtig. Es gibt aber bestimmte Konstellationen (beispielsweise Steuerklassen III/V, Freibetragseintragung, Lohnersatzleistungen, zusätzliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, mehrere Arbeitgeber etc. etc.), da ist das einfach nicht möglich, da der Aufwand viel zu groß wäre, wenn sich die diversen Arbeitgeber oder Auszahler, die gar nichts voneinander wissen, untereinander abstimmen müssten. Deswegen besteht in diesen Fällen eine Pflicht zur Erklärungsabgabe, damit das Finanzamt prüfen kann, ob es ggf. zur Nacherhebung von Steuern kommt oder vielleicht zufällig doch nicht.

                  Die Anlage AV könnte hilfreich sein, zwingend ist das aber nicht. Es würde dann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden, ob der steuerliche Sonderausgabenabzug Euch mehr bringt als der Anspruch auf die Riester-Renten-Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, mindert sich die Steuer.

                  Auf 0 setzen klingt eher nach Vorauszahlungen, ja.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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