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Wo Kapitalerträge eintragen bei vorzeitiger Auszahlung Riester-Rente

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    Wo Kapitalerträge eintragen bei vorzeitiger Auszahlung Riester-Rente

    Hallo, ich habe meine Riester-Rente widerrufen und die Auszahlung erhalten. Steuerliche Vergünstigungen und Zulagen hat der Versicherer bereits brücktsichtigt (s. Bild).
    Es sind lt. Versicherer einkommensteuerpflichtige Fonds-Erträge in Höhe von 4.890,90 angefallen, die ich nun versteuern muss (s. Bild).

    Fragen: `
    -In welches Formular trage ich das ein? Anlage KAP? Oder woanders?
    -Kann ich den Freibetrag von 1.000,- (bzw. 2.000,- bei Zusammenveranlagung) hier abziehen, irgendwo angeben oder wird er evtl. automatisch berücksichtigt?
    -Muss ich den Betrag überhaupt irgendwo angeben oder hat das Finanzamt evtl. eine Mitteilung vom Versicherer bekommen und macht das "automatisch"?

    Ich danke im Voraus und sorry, wenn das hier schon irgendwo ausführlich behandelt wurde - ich hab's nicht gefunden...
    LG, Clowdy
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    #2
    Hallo clowdytowty!

    In jedem Fall erhalten Sie von der Vertragsgesellschaft eine "Leistungsmitteilung" über die steuerpflichtigen Beträge!

    Auch dem Finanzamt liegen diese in elektronischer Form vor!

    Die jeweiligen Eintragungen nehmen Sie in der Anlage R-AV vor!

    Wo genau steht in der "Leistungsmitteilung"!

    https://www.steuerring.de/steuererkl...zahlungen.html

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      #3
      In jedem Fall erhalten Sie von der Vertragsgesellschaft eine "Leistungsmitteilung" über die steuerpflichtigen Beträge!
      Nach dem Screenshot sind Kapitalerträge zu versteuern, keine Rentenleistungen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank schon einmal.

        Ja, genau, die Kapitalerträge muss ich versteuern, nicht die Rente. Ich hatte versucht, meine Fragen entsprechend zu formulieren. Hier noch einmal:

        -In welches Formular trage ich das ein? Anlage KAP? Oder woanders?
        -Kann ich den Freibetrag von 1.000,- (bzw. 2.000,- bei Zusammenveranlagung) hier abziehen, irgendwo angeben oder wird er evtl. automatisch berücksichtigt?
        -Muss ich den Betrag überhaupt irgendwo angeben oder hat das Finanzamt evtl. eine Mitteilung vom Versicherer bekommen und macht das "automatisch"?

        Danke für weitere Antworten, Clowdy

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          #5
          Warte die Leistungsmitteilung nach Jahresende ab. Ich denke KAP. Die Freibeträge werden dann automatisch berücksichtigt, soweit nicht anderweitig ausgeschöpft.

          Ach so, das war 2023, dann müsstest du ja alles haben.

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            #6
            Soweit ich das einschätzen kann, könnte das ein Fall für die Zeile 18 der Anlage KAP sein. Es muss in jedem Fall angegeben werden,

            welcher Anteil am Sparer-Pauschbetrag bereits für andere Kapitalerträge beansprucht wurde. Dafür gibt es die Zeile 17.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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