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Wo Kapitalerträge eintragen bei vorzeitiger Auszahlung Riester-Rente

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    Wo Kapitalerträge eintragen bei vorzeitiger Auszahlung Riester-Rente

    Hallo, ich habe meine Riester-Rente widerrufen und die Auszahlung erhalten. Steuerliche Vergünstigungen und Zulagen hat der Versicherer bereits brücktsichtigt (s. Bild).
    Es sind lt. Versicherer einkommensteuerpflichtige Fonds-Erträge in Höhe von 4.890,90 angefallen, die ich nun versteuern muss (s. Bild).

    Fragen: `
    -In welches Formular trage ich das ein? Anlage KAP? Oder woanders?
    -Kann ich den Freibetrag von 1.000,- (bzw. 2.000,- bei Zusammenveranlagung) hier abziehen, irgendwo angeben oder wird er evtl. automatisch berücksichtigt?
    -Muss ich den Betrag überhaupt irgendwo angeben oder hat das Finanzamt evtl. eine Mitteilung vom Versicherer bekommen und macht das "automatisch"?

    Ich danke im Voraus und sorry, wenn das hier schon irgendwo ausführlich behandelt wurde - ich hab's nicht gefunden...
    LG, Clowdy
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    #2
    In jedem Fall erhalten Sie von der Vertragsgesellschaft eine "Leistungsmitteilung" über die steuerpflichtigen Beträge!
    Nach dem Screenshot sind Kapitalerträge zu versteuern, keine Rentenleistungen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank schon einmal.

      Ja, genau, die Kapitalerträge muss ich versteuern, nicht die Rente. Ich hatte versucht, meine Fragen entsprechend zu formulieren. Hier noch einmal:

      -In welches Formular trage ich das ein? Anlage KAP? Oder woanders?
      -Kann ich den Freibetrag von 1.000,- (bzw. 2.000,- bei Zusammenveranlagung) hier abziehen, irgendwo angeben oder wird er evtl. automatisch berücksichtigt?
      -Muss ich den Betrag überhaupt irgendwo angeben oder hat das Finanzamt evtl. eine Mitteilung vom Versicherer bekommen und macht das "automatisch"?

      Danke für weitere Antworten, Clowdy

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        #4
        Warte die Leistungsmitteilung nach Jahresende ab. Ich denke KAP. Die Freibeträge werden dann automatisch berücksichtigt, soweit nicht anderweitig ausgeschöpft.

        Ach so, das war 2023, dann müsstest du ja alles haben.

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          #5
          Soweit ich das einschätzen kann, könnte das ein Fall für die Zeile 18 der Anlage KAP sein. Es muss in jedem Fall angegeben werden,

          welcher Anteil am Sparer-Pauschbetrag bereits für andere Kapitalerträge beansprucht wurde. Dafür gibt es die Zeile 17.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Uwe64
            Wieso Anlage KAP?
            Weil in dem Dokument, siehe Screenshot in Beitrag # 1, steht:

            Hierbei handelt es sich um einkommensteuerpflichtige Erträge im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 ...

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              #7
              [Edith: Die längliche Ausführung eines Users, dass Auszahlungen nach Kündigung wegen schädlicher Verwendung Renteneinkünfte sind, hat dieser mittlerweile gelöscht, daher steht dieser Beitrag etwas in der Luft]

              Ich gebe zu Bedenken, dass es sich nicht um eine Kündigung mit schädlicher Verwendung handelt, sondern um eine Rückabwicklung wegen Widerspruchs. Der Riestervertrag hat also nachträglich faktisch nicht existiert. Vielleicht sollte der Threadersteller sich an einen guten Steuerberater wenden, der sich mit dem Thema auskennt.
              Zuletzt geändert von multi; 09.11.2024, 13:00.

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                #8
                Hallo clowdytowty!

                Da steht "Widerspruch" und "rückabwickeln", deshalb sind es Einkünfte aus Kapitalvermögen.

                Im letzten Absatz steht "Ihre Mandantin ist verpflichtet ..." - dieses Schreiben ging also an einen Rechtsanwalt, der das wohl auch steuerlich geprüft hat.

                Dann gilt Beitrag # 5 von Charlie24
                Zuletzt geändert von Uwe64; 09.11.2024, 12:41.

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                  #9
                  Vielen Dank für die Antworten. @uwe64: Der Anwalt hat nur die Rückabwicklung betreut, steuerliche Prüfung ist nicht im Mandat enthalten und er ist raus.
                  Ich werde mich also wie von Charly24 empfohlen an die 17 und 18 der KAP halten und mal sehen, was passiert.

                  Danke an alle, Clowdytowty

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