Hallo,
ich sitze gerade zum ersten Mal an meiner Lohnsteuererklärung. Ich war Anfang letzten Jahres für meinen Master noch in Großbritannien und habe dort auch nebenbei gearbeitet. Diese Einkünfte wurden dort nicht besteuert, weil ich eben als Studentin nicht so viel verdient habe. Später im Jahr habe ich dann hier in Deutschland meine erste Stelle nach dem Studium angetreten und darauf zahle ich natürlich Steuern.
Ich habe das nun also in der Anlage N-AUS als Verdienst nach dem DBA eingetragen. Dort bin ich jetzt bei 3 - Angaben zum Arbeitslohn und verstehe nicht ganz, in welche Zeile meine Verdienste gehören. Und warum wird hier jetzt plötzlich der inländische Arbeitslohn wieder erwähnt, muss ich den auch noch addieren und dort irgendwo eintragen?
Zeile 32
Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)
Zeile 33
Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (z. B. Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)
Zeile 34
Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nr. 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)
Zeile 35
Zwischensumme
Zeile 36
abzüglich darin enthaltener nach ausländischem Recht steuerpflichtiger und nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn (ohne nach DBA oder ATE steuerfreien Arbeitslohn)
Zeile 37
zuzüglich nicht enthaltener nach ausländischem Recht steuerfreier und nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn (ohne nach DBA oder ATE steuerpflichtigen Arbeitslohn)
Zeile 38
Summe in- und ausländischer Arbeitslohn
Zeile 39
Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
Zeile 40
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
Zeile 41
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40 der übrigen Anlage(n) N-AUS
Zeile 42
Verbleibender Arbeitslohn
Ich schätze jegliche Hilfe sehr! Vielen Dank!
ich sitze gerade zum ersten Mal an meiner Lohnsteuererklärung. Ich war Anfang letzten Jahres für meinen Master noch in Großbritannien und habe dort auch nebenbei gearbeitet. Diese Einkünfte wurden dort nicht besteuert, weil ich eben als Studentin nicht so viel verdient habe. Später im Jahr habe ich dann hier in Deutschland meine erste Stelle nach dem Studium angetreten und darauf zahle ich natürlich Steuern.
Ich habe das nun also in der Anlage N-AUS als Verdienst nach dem DBA eingetragen. Dort bin ich jetzt bei 3 - Angaben zum Arbeitslohn und verstehe nicht ganz, in welche Zeile meine Verdienste gehören. Und warum wird hier jetzt plötzlich der inländische Arbeitslohn wieder erwähnt, muss ich den auch noch addieren und dort irgendwo eintragen?
Zeile 32
Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)
Zeile 33
Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (z. B. Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)
Zeile 34
Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nr. 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)
Zeile 35
Zwischensumme
Zeile 36
abzüglich darin enthaltener nach ausländischem Recht steuerpflichtiger und nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn (ohne nach DBA oder ATE steuerfreien Arbeitslohn)
Zeile 37
zuzüglich nicht enthaltener nach ausländischem Recht steuerfreier und nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn (ohne nach DBA oder ATE steuerpflichtigen Arbeitslohn)
Zeile 38
Summe in- und ausländischer Arbeitslohn
Zeile 39
Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
Zeile 40
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
Zeile 41
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40 der übrigen Anlage(n) N-AUS
Zeile 42
Verbleibender Arbeitslohn
Ich schätze jegliche Hilfe sehr! Vielen Dank!
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