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Meldung von ausländischem Bonuseinkommen in der Steuererklärung

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    Meldung von ausländischem Bonuseinkommen in der Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich benötige Rat, wie ich eine bestimmte Steuersituation in meiner deutschen Steuererklärung für 2021 handhaben soll. Hier ist mein Fall:
    • Ich bin am Januar 2020 durch eine interne Versetzung meines Arbeitgebers vom Vereinigten Königreich nach Deutschland gezogen.
    • Im Januar 2021 erhielt ich einen Bonus für meine Arbeit im Jahr 2020, aber ein kleiner Teil davon (1000 GBP) wurde auf mein britisches Bankkonto überwiesen, und der Rest wurde auf mein deutsches Konto überwiesen.
    • Die britische Steuer von 250 GBP wurde automatisch von dem Betrag abgezogen, der auf mein britisches Konto überwiesen wurde.
    • Mir war nicht bewusst, dass der Bonus 2021 auf mein britisches Konto überwiesen wurde.
    • Ich habe 2022 eine Steuererklärung im Vereinigten Königreich eingereicht, wodurch ich über den Bonus informiert wurde.
    • Bis jetzt wusste ich nicht, dass ich auch für 2021 eine Steuererklärung in Deutschland einreichen muss.
    • Ich verstehe, dass der Bonus aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht erneut besteuert wird, aber er könnte dennoch meine Steuerklasse beeinflussen, obwohl ich derzeit in Steuerklasse 1 bin.

    Meine Fragen sind:
    1. Muss ich überhaupt noch eine Steuererklärung einreichen?
    2. In welchen Abschnitten des deutschen Steuererklärungsformulars muss ich den Bonus angeben? Es scheint, dass es Zeile 35 oder 43 sein sollte, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas übersehe.
    3. Ist die im Vereinigten Königreich gezahlte Steuer für meine deutsche Steuererklärung noch relevant? Ich glaube, dass sie es möglicherweise nicht ist.
    4. Da ich diese Steuererklärung sehr spät einreiche, werde ich mit einer Geldstrafe oder anderen Konsequenzen rechnen müssen?

    Hier ist, was ich bisher herausgefunden habe:
    • Ausländisches Einkommen sollte in Anlage N-AUS, speziell in Zeile 35 oder Zeile 43 gemeldet werden.
    • Eine Erklärung sollte im Abschnitt für zusätzliche Informationen beigefügt werden, um das Versehen zu erklären.

    Jede Hilfe wäre sehr willkommen! Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von alisa23; 14.11.2024, 00:56.

    #2
    Zitat von alisa23 Beitrag anzeigen
    er könnte dennoch meine Steuerklasse beeinflussen
    Nicht die Steuerklasse, den Steuersatz.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Nicht die Steuerklasse, den Steuersatz.
      Ach, er hat sich einfach nur geirrt.



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        #4
        Zitat von SophieBecker Beitrag anzeigen
        Ach, er hat sich einfach nur geirrt.
        Na gut, dann hab ich ihren Irrtum hiermit klargestellt.

        Kommentar


          #5
          Danke! Wissen Sie, zu welchem ​​Abschnitt in N-Aus dies hinzugefügt werden sollte?

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            #6
            Nach meinem Verständnis muss der ausländische Lohn in den Zeilen 36 und 43 eingetragen werden.

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              #7
              Vielen Dank! Wissen Sie, ob eine Gehaltsabrechnung, die belegt, dass die Steuern in Großbritannien gezahlt wurden, ausreicht oder ob auch eine Kopie der Steuererklärung aus Großbritannien vorgelegt werden muss? Ich glaube, ich habe meine Steuererklärung 2021 in Papierform in Großbritannien eingereicht und sie danach angerufen, um zu bestätigen, dass nichts weiter getan werden muss. Nochmals vielen Dank!

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                #8
                Auf Seite 4 der Anlage heißt es ganz oben u. a.:

                Sind Sie verpflichtet, im Ausland eine Steuererklärung abzugeben, reichen Sie bitte den ausländischen Steuerbescheid und den entsprechenden Zahlungsbeleg ein. Sofern der andere Staat ein Selbstveranlagungsverfahren vorsieht und daher keinen Steuerbescheid erteilt, reicht die Vorlage des Zahlungsbelegs und einer Kopie der Steuererklärung aus

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                  #9
                  Vielen Dank!

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