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EÜR-Buchhaltungsprogramme

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    EÜR-Buchhaltungsprogramme

    Moin,

    ich habe gesehen, dass EÜR-Buchhaltungsprogramme die Doppik mit Datev SKR 03 verwenden.

    Meine Frage: Wird die doppelte Buchführung dann automatisch in die Anlage EÜR überführt?

    Taunusmann

    #2
    Meine Frage: Wird die doppelte Buchführung dann automatisch in die Anlage EÜR überführt?
    Wenn das Buchhaltungsprogramm die Erstellung und Übermittlung der EÜR unterstützt, was zumeist der Fall ist, dann ist das so.

    Kontrollieren muss man aber trotzdem. Nicht jedes Buchhaltungsprogramm unterstützt die Erstellung der Anlage AVEÜR zur EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Dann muss nach meinem Verständnis jedes Datev-Konto (der SKR 03 hat wohl mehr als 1000 Konten, oder?) mit einer Zeile der Anlage EÜR verknüpft werden. Aber die EÜR-Zeilennummen der Sachkonten ändern sich jedes Jahr, so dass die Programme aufwendig anpepasst werden müssen. Besser für Anbieter und Anwender, deren Kernkompetenz nicht Buchführung ist, wäre es sicher, bei der EÜR auf die Doppik zu verzichten, das heißt, Buchungen den EÜR-Zeilen direkt zuzuweisen und nicht über einen Umweg. Ich habe so etwas leider noch nicht gefunden.

      Taunusmann

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        #4
        ... so dass die Programme aufwendig anpepasst werden müssen.
        Es erfolgen zwar nicht jedes Jahr umfangreiche Anpassungen, aber zahlen muss man trotzdem jedes Jahr. Die Preisunterschiede sind durchaus beachtlich.

        Wir machen hier allerdings keine Werbung für bestimmte Anbieter, das ist hier im Forum nicht erwünscht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Es reicht ja schon, wenn sich z.B. Zeile 11 (umsatzsteuerlicher KU) um 1 verschiebt. Dann verschieben sich alle Folgezeilen ebenfalls um 1 und das erfordert jedenfalls eine umfangreiche Anpassung aller Zeilen.

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            #6
            Es reicht ja schon, wenn sich z.B. Zeile 11 (umsatzsteuerlicher KU) um 1 verschiebt.
            Nein, die Ausgabe in die EÜR wird in den Buchhaltungsprogrammen über die FA-Kennzahlen gesteuert, die haben mit den Zeilennummern nichts zu tun.

            Die FA-Kennzahlen werden eigentlich nicht geändert, vor einigen Jahren kamen ein paar neue Kennzahlen dazu.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              FA-Kennzahlen sind wohl die grünen Ziffern der Anlage EÜR, oder?
              Entschuldigung, dass ich so dumm frage, aber mich interessiert es.

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                #8
                FA-Kennzahlen sind wohl die grünen Ziffern der Anlage EÜR, oder?
                Richtig ! Leider hat man die FA-Kennzahlen in den Webformularen inzwischen entfernt, was die Arbeit hier im Forum erschwert.

                Früher haben wir bevorzugt auf die Kennziffern verwiesen, die Antworten waren dann über die Jahre zutreffend. Beim Verweis auf Zeilen ist das nicht so.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank für die Aufklärung.

                  Weil mir handelsübliche Programme missfallen (zu kompliziert, zu umständlich, zu langsam, zu viel entbehrlicher Firlefanz), bastele ich seit einiger Zeit an meiner Excel-EÜR-Buchführung. Die funktioniert inzwischen fehlerfrei (systematisch algorithmusgetestet). USt-VA, EÜR, alles tadellos. Juchhuuu! Nur habe ich mich als Buchführungslaie auf die Zeilennummern bezogen, die ich jedes Jahr mühsam umstellen müsste. Aber den Bezug auf die FA-Kennzahlen bekomme ich jetzt auch noch hin.
                  Zuletzt geändert von Taunusmann; 15.11.2024, 16:28.

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                    #10
                    Ja, so ist es. Auch in den anderen Steuererklärungen gibt es diese Kennzahlen, auch wenn sie inzwischen leider nicht mehr durchgängig angezeigt werden.

                    EDIT: hatte wohl das Fenster zu lang offen und dachte, dass die Frage aus Beitrag # 7 noch unbeantwortet wäre.
                    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.11.2024, 16:36.

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                      #11
                      Zu # 9

                      Ich habe festgestellt, dass ich nur die Zeilennummern durch die FA-Kennzahlen zu ersetzen brauche. Das ist bei round about < 100 Kennzahlen schnell geschehen. Mein Excelprogramm erstellt zwar die EÜR samt Anlagen AVEÜR und SZ, aber Excel hat leider keine Schnittstelle zu Elster, so dass die Übermittlung 1 x jährlich manuell erfolgen muss. Bei den USt-VA sind es monatlich nur wenige Zahlen. Das ist verschmerzbar.

                      Herzlichen Dank @ Charlie24. Du hast mir mit deinem Hinweis sehr geholfen.

                      Taunusmann

                      Kommentar


                        #12
                        Ob dir die Umstellung auf die FA-Kennzahlen bei Excel wirklich etwas bringt, nachdem die Schlaumeier bei ELSTER die Kennzahlen in den meisten

                        Webformularen entfernt haben, da habe ich gewisse Zweifel. Die Buchhaltungsprogramme verfügen über die ELSTER-Schnittstelle und können die EÜR

                        sowie die Umsatzsteuervoranmeldung und auch die Umsatzsteuerjahreserklärung selbst befüllen und senden. Du musst aber die Webformulare manuell

                        ausfüllen, da siehst du die Kennzahlen ja nur noch bei der Voranmeldung..
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                          Zu # 9

                          Ich habe festgestellt, dass ich nur die Zeilennummern durch die FA-Kennzahlen zu ersetzen brauche. Das ist bei round about < 100 Kennzahlen schnell geschehen. Mein Excelprogramm erstellt zwar die EÜR samt Anlagen AVEÜR und SZ, aber Excel hat leider keine Schnittstelle zu Elster, so dass die Übermittlung 1 x jährlich manuell erfolgen muss. Bei den USt-VA sind es monatlich nur wenige Zahlen. Das ist verschmerzbar.

                          Herzlichen Dank @ Charlie24. Du hast mir mit deinem Hinweis sehr geholfen.

                          Taunusmann
                          @Taunusmann
                          Solltest du mal geprüft werden, wie machst du dann klar, dass dein "Excelprogramm" nicht manipulierbar ist und Änderungen immer sichtbar bleiben?
                          Ich arbeite viel und gerne mit Excel, habe aber auch Respekt vor der fehlenden Anerkennung für Steuersachen.

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                            #14
                            Prabha

                            Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Excel nicht zur Buchführung gestattet sei.

                            Zwar gilt § 146 Absatz 4 AO, aber gemäß Absatz 5 kann die Buchführung auch in einer geordneten Belegablage bestehen.
                            Hefte deine Belege geordnet ab, fertig ist die Buchführung. Man mag es kaum glauben, aber so ist es.

                            Um eine leicht bedienbare Buchhaltungssoftware (handelsübliche Programme oder eben - wer es kann - Excel) kommt man trotzdem nicht herum, denn die Trennung der Belege nach Sachkonten (Zeilennummern der Anlage EÜR bzw. - wie ich <schäm> erst jetzt gelernt habe - grüne Finanzamt-Kennziffern) nebst Aufsplittung der Einnahmen und Ausgaben nach Monaten bzw. Quartalen sowie Steuersätzen für die USt-Voranmeldungen mit dem Taschenrechner ist fehleranfällig, umständlich, langwierig und ermüdend.

                            Excel ist unter obiger Voraussetzung also gar nicht deine Buchführung, sondern eine freiwillige Maßnahme zur Ereichteung steuerlicher Berechnungen (USt-VA, Anlage EÜR), bei der der Steuerpflichtige in der Wahl des Mittels frei ist

                            So das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. März 2017, Aktenzeichen X R 11/16, Rand 38
                            Nachfolgend auch das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.4.2021, Aktenzeichen 1 K 2214/17 E,G,U,F.

                            Zur Unterscheidung zwischen Buchführungs- und bloßer Aufzeichnungspflicht siehe AOAE zu § 146 AO Ausgabe 2023 Ziffer 2.1.3 Satz 4.

                            Sicherheitshalber schrieb ich im Juli 2023 das Hessischen Finanzministerium an und erhielt einen persönlichen Brief des Finanzministers, in dem es u.a. heißt:

                            "Sofern Ihr Anliegen also tatsächlich lediglich eine zusätzliche und mithin freiwillige Excel-(Kassen-) Buchführung für interne Kontrollzwecke betrifft, sehe ich hierfür keine Hinderungsgründe. Mit freundlichen Grüßen Michael Boddenberg".

                            Obwohl Excel für Excelkundige ein probates Mittel darstellt, ist dringend davon abzuraten, eine eigene Excelbuchführung zu programmieren. Ich spreche aus Erfahrung. Bei mir hat es Jahre gedauert, bis es fehlerfrei lief. Es geht ja nicht nur um die Buchungen als solche (Beleg-Nr., Kontoauszugs-Nr., ggf. tägliche Kassenbericht-Nr., Sachkonto-Nr., Soll / Haben, USt-Satz), sondern auch um die mit Excel nicht leicht darstellbaren USt-Voranmeldungen sowie um die automatische Befüllung der Anlage EÜR samt Anlagen AVEÜR und SZ. Und ein jährliches Update ist auch noch erforderlich, weil sich die Zuordnung der Sachkonten zu den Zeilennummern der Anlage EÜR ständig ändern, aber das bekommt man mit den FA-Kennzahlen gut in den Griff.
                            Zuletzt geändert von Taunusmann; 16.11.2024, 11:43.

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                              #15
                              @Taunusmann
                              Vielen Dank für die Antwort. Die hilft mir sehr weiter.

                              Kommentar

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