Doppik mit Bilanz

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  • Taunusmann
    antwortet
    Noch eine Zusatzfrage, wenn ich darf:

    Den bei der EÜR zu versteuernden Betriebsgewinn muss man als selbständiger Freiberufler in der Anlage S und den als Gewerbetreibender in der Anlage G angeben?

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  • Taunusmann
    antwortet
    Ich dachte mir schon, dass der Gewinn der GuV zu entnehmen ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?
    Natürlich, Bestandteil einer Bilanz ist eine Gewinn- und Verlustrechnung -GuV-, an deren Ende das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht

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  • Taunusmann
    antwortet
    Weil ich zur EÜR befugt bin, kenne mich mit der Doppik natürlich nicht aus, aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?

    Taunusmann

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  • Charlie24
    antwortet
    Wie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?
    Die E-Bilanz muss mit einem dafür geeigneten Programm elektronisch übermittelt werden. Die Finanzverwaltung stellt zwar sog. Taxonomien

    für die E-Bilanz bereit, aber keine Software zur Übermittlung.

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  • Taunusmann
    hat ein Thema erstellt Doppik mit Bilanz.

    Doppik mit Bilanz

    Moin,

    ich bin zur EÜR berechtigt und fülle die Anlage EÜR aus. Wie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?

    Taunusmann
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