Doppik mit Bilanz

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
    Dann könnte man sie in den Print-Anlagen auch weglassen.
    Bis vor einigen Jahren wurden die Papierformulare noch im Finanzamt abgetippt. Da waren die Kennzahlen notwendig.
    Inzwischen wird gescannt. Ob der Computer die Beträge anhand der daneben gedruckten Kennzahlen zuordnet weiß ich zwar nicht, aber ich vermute das doch sehr. Bei Leseproblemen müssen aber die Beträge auch jetzt noch per Hand eingegeben werden, zur entsprechenden Kennzahl.

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
    Es wäre interessant zu wissen, ob man bei Excel eine Schnittstelle zu Elster einbauen könnte, so dass ich mir die händische Übertragung ersparen kann.
    Naja, so rein theoretisch schon, wenn man sich da was zusammenstrickt:

    ELSTER bietet Softwareentwicklern seine Bibliotheken (Windows-DLL-Bibliotheken) kostenlos an. Ob man DLLs direkt aus Excel heraus aufrufen kann, weiß ich leider nicht (evtl. aus einem VBScript heraus? Bin kein Excel-Guru).

    Aber auch falls nicht, könnte man trotzdem was konstrurieren: Man könnte einen COM-Server bauen (z.B. ein EXE, das sich beim Aufruf selbst registriert) und dann Objekte bereitstellen, deren Methoden man aus Excel heraus aufrufen kann (habe ich selbst schon in einem anderen Bereich so gemacht - funktioniert problemlos).

    Nachdem man das EXE mit dem COM-Server in Windows registriert hat, würde man in Excel ein VBScript machen ähnlich
    Code:
    myEUER=CreateObject("Elster.EUER")
    myEUER.Feld('E6000401')=1234.45
    myEUER.Feld('E6000402')=98.97
    myEUER.Send
    oder so ungefähr. Ginge auf jeden Fall, ist inhaltlich/technisch auch nicht besonders anspruchsvoll - aber eine RIESEN-Tipparbeit mit Bergen von Codezeilen, bis man das alles 100% lauffähig beieinander hat. Daswegen hat's vermutlich auch noch niemand gemacht

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  • Taunusmann
    antwortet
    Bei meiner Excel-EÜR-Buchführung lade ich überhaupt nix hoch, sondern trage die sagen wir zwei Dutzend Zeilensummen der Anlage EÜR 1 x jährlich manuell bei Elster ein. Fertig. Das ist ruckzuck erledigt. Nur um die automatische Übermittlung zu ermöglichen, müssen gewerbliche Programmanbieter einen immensen Aufwand betreiben. Entsprechend kompliziert sind solche Programme auch. Ich sage nur: Datev SKR bei der EÜR. Ein kompletter Unsinn.

    Es wäre interessant zu wissen, ob man bei Excel eine Schnittstelle zu Elster einbauen könnte, so dass ich mir die händische Übertragung ersparen kann.

    Taunusmann

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
    Wie Anbieter von Buchhaltungssoftware damit umgehen würden, möchte ich lieber nicht wissen.
    Für die ist's noch ne Ecke komplexer: Z.B. die Kennziffer 112 in der EÜR müssen sie mit der Feldkennung "E6000401" übermitteln:

    elster268.png

    Also im XML-Datensatz (der hochgeladen wird) etwa <E6000401>112.34</E6000401>

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  • Taunusmann
    antwortet
    Dann könnte man sie in den Print-Anlagen auch weglassen.
    Wie Anbieter von Buchhaltungssoftware damit umgehen würden, möchte ich lieber nicht wissen.

    Taunusmann

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  • Charlie24
    antwortet
    Was habe sich die Elster-Freaks eigentlich dabei gedacht, die Kennziffern wegzulassen?
    Vermutlich nichts ! Die Finanzverwaltung benötigt die Kennziffern nicht mehr, also hat man sie in den Webformularen weggelassen.

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  • Taunusmann
    antwortet
    Vielen Dank für eure Antworten. Ich blicke jetzt ganz gut durch.
    Was habe sich die Elster-Freaks eigentlich dabei gedacht, die Kennziffern wegzulassen?

    Beste Grüße
    Taunusmann

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  • Picard777
    antwortet
    Ich denke, wir brauchen darüber nicht weiter zu diskutieren. Ich wollte keine Diskussion starten, sondern nur Deine Aussage im Ausgangspost aufgrund der Mitleser nicht so stehen lassen, dass Deine Frage nur Personen trifft, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, sondern es auch andere Hintergründe geben kann. Dass das eher selten der Fall ist, ist klar.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... waren schon per Voreinstellung die EÜR-Positionen für die SKR-Konten enthalten. Ich gehe mal davon aus, dass das in einer (teuren) Steuerberater-Fibu-Software dann auch so ist.
    Ich kenne das nur so ! Das Problem bei Mein ELSTER besteht allerdings darin, dass in den EÜR-Formularen der Webanwendung die FA-Kennziffern

    nicht mehr angegeben werden. Man sieht nur noch die Zeilennummern und die ändern sich bekanntlich ziemlich häufig.

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  • Taunusmann
    antwortet
    Ja,
    davon ist auszugehen, dass der bilanzierende StB die EÜR-Positionen kennt. Eine pdf-Datei würde mir reichen, wenn sie nicht nur die Buchungen, sondern auch die Summen der einzelnen FA-Keinnziffern enthält. Eigentlich müsste es so sein, denn sonst hat man keinen Überblick über den aktuellen Stand. Die paar Summen habe ich dann schnell abgetippt und wenn das Finanzamt mehr wissen will, kann ich auf die pdf verweisen.

    Ich kenne ebenfalls jemanden, der bilanziert, ohne es zu müssen (mein PC-Doc). Der ist definitiv PC-affin, sagt aber, dass es nicht einfach war, sich einzuarbeiten und dass er dafür ein Seminar bei der IHK belegt habe. Wer tut sich so etwas schon freiwillig an, so dass die Menge von dir genannten "Leute" höchst überschaubar sein dürfte.

    Taunusmann



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  • mhanft
    antwortet
    In der "Billig-Fibu-Software", die ich (mit Bilanzierung) verwende, waren schon per Voreinstellung die EÜR-Positionen für die SKR-Konten enthalten. Ich gehe mal davon aus, dass das in einer (teuren) Steuerberater-Fibu-Software dann auch so ist.

    Allerdings wird er dir halt vermutlich bloß ein PDF à la "EÜR mit Kontennachweis" zur Verfügung stellen (können). Abtippen wirst du's dann immer noch selber müssen (aber wenigstens wissen, was wo hin gehört).

    PS: Ich kenne Leute (inkl. mich selbst), die wegen der Übersichtlichkeit der Buchführung und zwecks permanenter Kenntnis der aktuellen Lage freiwillig bilanzieren. Ist gar nicht sooo selten

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  • Taunusmann
    antwortet
    Ja klar, aber warum sollte man mehr tun, als das Finanzamt verlangt? Für die Doppik mit Bilanz braucht es buchhalterische Kenntnisse, die ein kleiner Unternehmer, dessen Kernkompetenz für gewöhnlich auf anderen Gebieten liegt, nur selten haben dürfte. Für zur EÜR Befugte ist die Doppik mit Bilanz in der Regel überdimensioniert sowie meist entbehrlich, es sein denn, dass zum Beispiel die Bank bei einem Darlehen > 750.000,-- EUR eine Bilanz fordern muss (§ 18 KWG).

    Für mich, der ich noch einen Steuerberater habe, aber die Buchführung 2024 mit Nachbuchungen jetzt selbst erledigen will, ergibt sich ein ganz anderes Problem, und zwar, ob der Steuerberater mir seine bis heute vorgenommenen Buchungen auf die einzelnen Finanzamt-Kennziffern der Anlage EÜR zur Verfügung stellen muss. Denn sonst müsste ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben nebst geldlose Buchungen einzeln nachbuchen, bei Kenntnis der Buchungssummen auf die Kennziffern aber nur die Summen der von mir benötigten Sachkonten. Und wie ist es, wenn der StB die Doppik, ohne mich darüber aufgeklärt zu haben, dass jene für mich freiwillig sei, unbefugt ohne meine ausdrückliche Zustimmung von sich aus anwendete? Hat er dann überhaupt die Buchungssummen der FA-Kennziffern der Anlage EÜR?

    Taunusmann
    Zuletzt geändert von Taunusmann; 18.11.2024, 12:24.

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  • Picard777
    antwortet
    Jemand, der nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, darf aber auch freiwillig bilanzieren.

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  • mhanft
    antwortet
    Charlie24 Bitte den Werbelink in Beitrag 7 entfernen (oder gleich den ganzen Werbebeitrag). Danke.

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  • Charlie24
    antwortet
    Den bei der EÜR zu versteuernden Betriebsgewinn muss man als selbständiger Freiberufler in der Anlage S und den als Gewerbetreibender in der Anlage G angeben?
    Ja natürlich, wo sonst ? Landwirte erklären den Gewinn in der Anlage L.

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