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Doppik mit Bilanz

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    Doppik mit Bilanz

    Moin,

    ich bin zur EÜR berechtigt und fülle die Anlage EÜR aus. Wie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?

    Taunusmann

    #2
    Wie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?
    Die E-Bilanz muss mit einem dafür geeigneten Programm elektronisch übermittelt werden. Die Finanzverwaltung stellt zwar sog. Taxonomien

    für die E-Bilanz bereit, aber keine Software zur Übermittlung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Weil ich zur EÜR befugt bin, kenne mich mit der Doppik natürlich nicht aus, aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?

      Taunusmann

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        #4
        ... aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?
        Natürlich, Bestandteil einer Bilanz ist eine Gewinn- und Verlustrechnung -GuV-, an deren Ende das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich dachte mir schon, dass der Gewinn der GuV zu entnehmen ist.

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            #6
            Noch eine Zusatzfrage, wenn ich darf:

            Den bei der EÜR zu versteuernden Betriebsgewinn muss man als selbständiger Freiberufler in der Anlage S und den als Gewerbetreibender in der Anlage G angeben?

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              #7
              Den bei der EÜR zu versteuernden Betriebsgewinn muss man als selbständiger Freiberufler in der Anlage S und den als Gewerbetreibender in der Anlage G angeben?
              Ja natürlich, wo sonst ? Landwirte erklären den Gewinn in der Anlage L.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Charlie24 Bitte den Werbelink in Beitrag 7 entfernen (oder gleich den ganzen Werbebeitrag). Danke.

                Kommentar


                  #9
                  Jemand, der nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, darf aber auch freiwillig bilanzieren.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Ja klar, aber warum sollte man mehr tun, als das Finanzamt verlangt? Für die Doppik mit Bilanz braucht es buchhalterische Kenntnisse, die ein kleiner Unternehmer, dessen Kernkompetenz für gewöhnlich auf anderen Gebieten liegt, nur selten haben dürfte. Für zur EÜR Befugte ist die Doppik mit Bilanz in der Regel überdimensioniert sowie meist entbehrlich, es sein denn, dass zum Beispiel die Bank bei einem Darlehen > 750.000,-- EUR eine Bilanz fordern muss (§ 18 KWG).

                    Für mich, der ich noch einen Steuerberater habe, aber die Buchführung 2024 mit Nachbuchungen jetzt selbst erledigen will, ergibt sich ein ganz anderes Problem, und zwar, ob der Steuerberater mir seine bis heute vorgenommenen Buchungen auf die einzelnen Finanzamt-Kennziffern der Anlage EÜR zur Verfügung stellen muss. Denn sonst müsste ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben nebst geldlose Buchungen einzeln nachbuchen, bei Kenntnis der Buchungssummen auf die Kennziffern aber nur die Summen der von mir benötigten Sachkonten. Und wie ist es, wenn der StB die Doppik, ohne mich darüber aufgeklärt zu haben, dass jene für mich freiwillig sei, unbefugt ohne meine ausdrückliche Zustimmung von sich aus anwendete? Hat er dann überhaupt die Buchungssummen der FA-Kennziffern der Anlage EÜR?

                    Taunusmann
                    Zuletzt geändert von Taunusmann; 18.11.2024, 14:24.

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                      #11
                      In der "Billig-Fibu-Software", die ich (mit Bilanzierung) verwende, waren schon per Voreinstellung die EÜR-Positionen für die SKR-Konten enthalten. Ich gehe mal davon aus, dass das in einer (teuren) Steuerberater-Fibu-Software dann auch so ist.

                      Allerdings wird er dir halt vermutlich bloß ein PDF à la "EÜR mit Kontennachweis" zur Verfügung stellen (können). Abtippen wirst du's dann immer noch selber müssen (aber wenigstens wissen, was wo hin gehört).

                      PS: Ich kenne Leute (inkl. mich selbst), die wegen der Übersichtlichkeit der Buchführung und zwecks permanenter Kenntnis der aktuellen Lage freiwillig bilanzieren. Ist gar nicht sooo selten

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                        #12
                        Ja,
                        davon ist auszugehen, dass der bilanzierende StB die EÜR-Positionen kennt. Eine pdf-Datei würde mir reichen, wenn sie nicht nur die Buchungen, sondern auch die Summen der einzelnen FA-Keinnziffern enthält. Eigentlich müsste es so sein, denn sonst hat man keinen Überblick über den aktuellen Stand. Die paar Summen habe ich dann schnell abgetippt und wenn das Finanzamt mehr wissen will, kann ich auf die pdf verweisen.

                        Ich kenne ebenfalls jemanden, der bilanziert, ohne es zu müssen (mein PC-Doc). Der ist definitiv PC-affin, sagt aber, dass es nicht einfach war, sich einzuarbeiten und dass er dafür ein Seminar bei der IHK belegt habe. Wer tut sich so etwas schon freiwillig an, so dass die Menge von dir genannten "Leute" höchst überschaubar sein dürfte.

                        Taunusmann



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                          #13
                          ... waren schon per Voreinstellung die EÜR-Positionen für die SKR-Konten enthalten. Ich gehe mal davon aus, dass das in einer (teuren) Steuerberater-Fibu-Software dann auch so ist.
                          Ich kenne das nur so ! Das Problem bei Mein ELSTER besteht allerdings darin, dass in den EÜR-Formularen der Webanwendung die FA-Kennziffern

                          nicht mehr angegeben werden. Man sieht nur noch die Zeilennummern und die ändern sich bekanntlich ziemlich häufig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich denke, wir brauchen darüber nicht weiter zu diskutieren. Ich wollte keine Diskussion starten, sondern nur Deine Aussage im Ausgangspost aufgrund der Mitleser nicht so stehen lassen, dass Deine Frage nur Personen trifft, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, sondern es auch andere Hintergründe geben kann. Dass das eher selten der Fall ist, ist klar.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Vielen Dank für eure Antworten. Ich blicke jetzt ganz gut durch.
                              Was habe sich die Elster-Freaks eigentlich dabei gedacht, die Kennziffern wegzulassen?

                              Beste Grüße
                              Taunusmann

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