Noch eine Zusatzfrage, wenn ich darf:
Den bei der EÜR zu versteuernden Betriebsgewinn muss man als selbständiger Freiberufler in der Anlage S und den als Gewerbetreibender in der Anlage G angeben?
Doppik mit Bilanz
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Ich dachte mir schon, dass der Gewinn der GuV zu entnehmen ist.
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Natürlich, Bestandteil einer Bilanz ist eine Gewinn- und Verlustrechnung -GuV-, an deren Ende das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht... aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?
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Weil ich zur EÜR befugt bin, kenne mich mit der Doppik natürlich nicht aus, aber sagt eine Bilanz auch etwas über den zu versteuernden Betriebsgewinn aus?
Taunusmann
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Die E-Bilanz muss mit einem dafür geeigneten Programm elektronisch übermittelt werden. Die Finanzverwaltung stellt zwar sog. TaxonomienWie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?
für die E-Bilanz bereit, aber keine Software zur Übermittlung.
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Doppik mit Bilanz
Moin,
ich bin zur EÜR berechtigt und fülle die Anlage EÜR aus. Wie wäre es aber, wenn ich zur Doppik mit Bilanz verpflichtet wäre? Wo bringt man das in Elster unter?
TaunusmannStichworte: -

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