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Verpachtung von Grünland als Alleinbesitzerin

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    Verpachtung von Grünland als Alleinbesitzerin

    Hallo Leute,
    ich bräuchte Eure Hilfe!
    Ich erhalte eine Pacht für Grünland (etwa 1000€), das in Niedersachsen liegt (ich wohne in Bayern). Ich bin Alleinbesitzerin.
    Ich soll eine gesonderte Feststellungserklärung machen. Also nutze ich Formular "gesonderte und einheitliche Feststellung E St 1b"

    Was soll ich bei "Art der Aufteilung" angeben?
    Ich bin Alleinerbin, also gibt es nichts aufzuteilen. Egal, was ich bei "Art der Aufteilung" angebe, ich erhalte den Fehler:
    "Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung müssen Angaben zu mindestens 2 Beteiligten vorliegen."

    Soll ich die Anlage FB ausfürllen oder FE1?

    Wo kommt die Pacht und die Versicherungen (die Zahlen der Einnahmen und Ausgaben) hinein?

    Danke Euch!




    #2
    Ich soll eine gesonderte Feststellungserklärung machen
    Ist das noch ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb ? Nur dann würde die gesonderte Feststellung des Gewinns aus Landwirtschaft Sinn machen.

    Allerdings darfst du nicht die ESt 1 B nehmen, richtig wäre die ESt 1 D mit der Anlage L: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein95
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Dir!
      Es ist kein landwirtschaftlicher Betrieb. Es ist verpachtetes Weideland.
      Vom Finanzamt Zeven wurde mir gesagt, ich soll eine "gesonderte Feststellung" und eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben.
      (Was wäre der Unterschied zwischen 1B und 1D) ?
      Freundliche Grüße

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        #4
        Was wäre der Unterschied zwischen 1B und 1D ?
        1 B geht nur bei Gemeinschaften, das bist du ja nicht.

        Vom Finanzamt Zeven wurde mir gesagt, ich soll eine "gesonderte Feststellung" und eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben.
        Das Finanzamt geht offensichtlich von einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb aus, sonst würde es keine EÜR verlangen.

        In der EÜR kannst du im Übrigen auch deine Betriebsausgaben wie z. B. die Grundsteuer A erklären. Die Unfallversicherung muss normalerweise

        der Pächter bezahlen. Hier geht es zur EÜR: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Steuerkatze72 und Charlie24!

          Das Thema "verpachtete land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche" kann einkommensteuerlich eine ganz schön hakelige und auch "steuerlich überraschende" Relevanz haben !

          Weil da immer die von Charlie24 aufgeworfene Frage "Ist das noch ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb" im Raum steht !

          Und die von Steuerkatze72 gegebene Antwort "Das ist kein landwirtschaftlicher Betrieb" leider keine "steuerlich relevante" Antwort auf die gestellte Frage ist: In diesem Fall wird - vielleicht/wahrscheinlich (!?) (wir wissen zuwenig) - "kein landwirtschaftlicher Betrieb aktiv geführt" - es kann aber trotzdem ein seit Jahrzehnten bestehender "ruhender landwirtschaftlicher Betrieb" sein!

          Und diese "ungenügende" Antwort deshalb in die "steuerliche Irre" führen kann - die richtig, aber wirklicht richtig viel Geld kosten kann !

          In die Steuerfalle "ruhender L+F-Betrieb" wird immer noch "ziemlich blind" reingetappt - siehe hier:

          ein Finanzgerichts-Urteil aus 2021
          file:///C:/Users/mitarbeiter-5.BAEUERLE/Downloads/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-65728.pdf

          An diesem Sachverhalt erkennt man, dass selbst die "jahrzehntelange Erklärung als Vermietungseinkünfte" keinen Pfifferling wert sein kann !

          Sicherlich kann jeder Steuerpflichtige das zuständige Finanzamt anrufen - und die freuen sich dann, wenn damit "schlafende ..." aufgeweckt wurden !

          Deshalb: Hier kann nur dringend angeraten werden, steuer-fachlichen Rat einzuholen !

          Und zwar bestmöglich bei einem Steuerberater mit der Zusatzbezeichnung "Land- und forstwirtschaftliche Buchstelle" !

          Man kann sich auch an "Landwirtschaftliche Verbände / Vereine / dergl." wenden, die oftmals auch erlaubte Steuerberatung anbieten - leider darf ich keinen Link setzen, weil das hier dann ganz sicherlich von übereifrigen Aufpassern als unerlaubte Werbung gelöscht würde - also googeln Sie eben ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 18.11.2024, 17:55.

          Kommentar


            #6
            Uwe64:
            - leider darf ich keinen Link setzen, weil das hier dann ganz sicherlich von übereifrigen Aufpassern als unerlaubte Werbung gelöscht würde -
            Hast du das im Forum schon so erlebt ? Es gibt hier meines Wissens nur ganz wenige Benutzer, die berechtigt sind, fremde Beiträge zu ändern, zu verschieben... und Links zu entfernen. Übereifriges Verhalten habe ich hierbei noch nicht wahrnehmen können.

            Ob die Verlinkung zu den genannten Verbänden und Vereinen unzulässig wäre, kann ich schlecht beurteilen.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Hallo timote!

              Ich setze grundsätzlich keine Werbelinks - aber natürlich Links zu Fachverlagen auf frei verfügbare/lesbare Fachliteratur/-aufsätze, wenn es ins Thema passt und Sinn macht - "grenzwertig" weil wohl ziemlich nahe an der unerlaubten Steuerberatung, die aber m.E. manchmal notwendig ist, damit sich die Stpfl. nicht nur "Formular- und Elster-Fragen" stellen, sondern sich auch "um das Thema selbst mal richtig kümmern" durch Einholung fachlichen Rates - wie hier bei diesem Thema!

              Und ja, ich habe es erlebt, beim Thema eBilanz hatte ich einen Link gesetzt auf den Bundesanzeigerverlag und sein diesbezügliches Angebot - habe danach recherchiert, und keinen weiteren Kommentar zur Löschung abgegeben, weil dieser Verlag zwar "offizielle" Veröffentlichungs-Funktionen für den Staat erfüllt, aber ein selbständiges staatlich unabhängiges (!?) Unternehmen ist, und mit seinem eBilanz-Angebot sicherlich auch Geld verdient - belassen wir es dabei.

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                #8
                Ok, das war meines Wissens eine spezielle Konstellation.

                Ich selbst hatte schon mal unbedarft einen Text eines Fachverlags oder einer Kanzlei zitiert und die drei enthaltenen Werbelinks übersehen. Ein hilfsbereiter Benutzer (L. E ...) half mir dabei, die Links zu entfernen und den automatisch gesperrten Beitrag zu entsperren.

                Man lernt dazu und schaut sich kopierte Texte genauer an.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Oh, Danke, timote!

                  Offenbar werden alle User mit Moderatorenrechten hier verständigt, wenn ein Beitrag automatisch gesperrt wird. Derjenige, der als erster aktiv wird, kann das dann entweder freigeben oder in den Papierkorb verschieben.

                  Wenn ich nicht konkret 'wittere' dass da jemand gezielt Werbung machen will, dann geb ich eigentlich alles frei, auch wenn da drei Links auf Haufe und zwei auf die Akademische Arbeitsgemeinschaft o. ä. enthalten sind.

                  Vor einigen Wochen hab ich mal einen Beitrag nicht freigegeben, aber auch nicht in den Papierkorb verschoben. Einfach weil ich in dem Moment keine Lust hatte (obwohl das natürlich eine Sache von Sekunden ist), und ich davon ausging, dass das ein anderer auch machen kann. Allerdings kann ich mich auch nicht mehr erinnern, um was es da ging, und von wem der Beitrag war ... außer dass es jemand war der hier regelmäßig postet.

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                    #10
                    ... und mit seinem eBilanz-Angebot sicherlich auch Geld verdient - belassen wir es dabei
                    Genau wegen des kommerziellen Angebots wurde die Löschung erbeten und die ist mit Rücksicht auf andere kommerzielle Anbieter im Bereich E-Bilanz auch erfolgt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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