Hallo in die Runde,
ich bin gerade dabei rückwirkend meine Steuererklärungen für mehrere Jahre zu machen.
In der Zeit habe ich zwei unterschiedliche Studiengänge angefangen, allerdings beide nicht beendet.
Zwischendurch habe ich gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt.
Kann ich die Kosten für die Studiengänge als Sonderausgaben (Ausbildungskosten) geltend machen, oder gilt dies nur, wenn der Studiengang beendet worden ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich bin gerade dabei rückwirkend meine Steuererklärungen für mehrere Jahre zu machen.
In der Zeit habe ich zwei unterschiedliche Studiengänge angefangen, allerdings beide nicht beendet.
Zwischendurch habe ich gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt.
Kann ich die Kosten für die Studiengänge als Sonderausgaben (Ausbildungskosten) geltend machen, oder gilt dies nur, wenn der Studiengang beendet worden ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
Kommentar