Sonderausgaben bei abgebrochenem Studium

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  • tine17634
    Neuer Benutzer
    • 18.11.2024
    • 1

    #1

    Sonderausgaben bei abgebrochenem Studium

    Hallo in die Runde,

    ich bin gerade dabei rückwirkend meine Steuererklärungen für mehrere Jahre zu machen.
    In der Zeit habe ich zwei unterschiedliche Studiengänge angefangen, allerdings beide nicht beendet.
    Zwischendurch habe ich gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt.

    Kann ich die Kosten für die Studiengänge als Sonderausgaben (Ausbildungskosten) geltend machen, oder gilt dies nur, wenn der Studiengang beendet worden ist?

    Vielen Dank für die Hilfe.
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Zitat von tine17634 Beitrag anzeigen
    Kann ich die Kosten für die Studiengänge als Sonderausgaben (Ausbildungskosten) geltend machen, oder gilt dies nur, wenn der Studiengang beendet worden ist?
    Nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
    Der Abschluss der Berufsausbildung (auch des Studiums) ist nach dem Gesetz keine Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit, sonst müssten ja auch alle Einkommensteuerbescheide, die vor dem Abschluss der Ausbildung ergehen, diesbezüglich für vorläufig erklärt werden.

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