Eigentlich wohne ich Erfurt. Im Jahr 2023 bekam ich eine berufliche Chance in Berlin. Daher wohnte ich zu erst in Frankfurt (Oder) und pendelte jeden Tag zur Arbeit nach Berlin, einige Zeit später, aber auch 2023 konnte ich nach Berlin umziehen und die Wohnung in Frankfurt (Oder) abgeben, wobei meine Wohnung in Erfurt mein Hauptwohnsitz bleibt und blieb. Welche Eintragungen sind bei der Steuererklärung für 2023 notwendig?
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Hallo, wenn du in Erfurt wohnst, warum pendelst du dann von Frankfurt/Oder nach Berlin?
Das ist schon so unverständlich, dass ich weiter gar nicht über deine Frage nachdenken mag.
(Ich halte sie sowieso für eine Frage an einen Menschen, der Steuerberatung als Beruf hat; nicht für eine Forumsfrage, in der Steuerberatung nicht erlaubt ist.)
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Mein Hauptwohnsitz ist und bleibt Erfurt. Da ich aber in Berlin eine Berufliche Chance bekam, nahm ich erst eine Zweitwohnung in Frankfurt (Oder) und dann ergab sich eine Zweitwohnung in Berlin, daher löste ich die Zweitwohnung in Frankfurt (Oder) auf.
Es ist schon peinlich, keine neutrale Beratung von einem Finanzamt zu bekommen, und statt dessen einen Steuerberater damit zu beschäftigen, der das nicht für Umsonst macht.
Dennoch vielen Dank für den Versuch zu helfen.Zuletzt geändert von Ralf_Erfurt; 25.11.2024, 09:19.
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Es ist schon peinlich, keine neutrale Beratum von einem Finanzamt zu bekommen, und statt dessen einen Steuerberater damit zu beschäftigen,
Finanzämter machen im Übrigen ebenfalls keine Steuerberatung. https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo, wenn du in Erfurt wohnst, warum pendelst du dann von Frankfurt/Oder nach Berlin?
Trage es so ein, wie du das hier beschrieben hast. Also Zweitwohnung erst in F/O und dann Berlin jeweils mit den Entfernungspauschalen (ggf. Umzugskosten nicht vergessen).Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Neben der Pendlerpauschale könnten noch Eintragungen zur doppelten Haushaltsführung möglich sein. Hier wird das FA aber garantiert noch Rückfragen haben bzgl. der Wohnung am Lebensmittelpunkt bzw. dessen Begründetheit.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Vielen Dank für die Informationen und Hinweise. Aus meiner Sicht ist der entsprechende Abschnitt bei (ELSTER) unübersichtlich strukturiert und einige Felder doch nicht selbsterklärend. Habe meine Steuererklärung dennoch geschafft. Mal sehen ob vom FA Rückfragen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf_Erfurt
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