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Grundsteuer Bayern: Wie geteiltes Nebengebäude angeben

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    #16
    ... da - wie du geschrieben hast - nur ein Anbau und nicht Teil eines Garagengebaeudes.
    Natürlich ist das Außenlager Teil eines Garagengebäudes, es hat sogar ein Garagentor. Ansonsten habe ich Beispiele veröffentlicht,

    die ganz andere Grundstücke betrafen. Das Thema weiter mit dir zu diskutieren, ist nicht wirklich sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Das stimmt

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        #18
        Das Thema weiter mit dir zu diskutieren, ist nicht wirklich sinnvoll.
        Stimmt, der Satz haette von mir sein koennen. ;-)))
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #19
          Um das Thema zu beenden, hier noch ein Hinweis für hrzchkepy : Der Anwendungserlass zum BayGrStG regelt in Abschnitt 3.2.3 Nebengebäude

          präzise, wie zu rechnen ist und enthält auch ein passendes Beispiel: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...01_F_13270-129


          Beispiel 1:

          1Auf einem Grundstück mit einem Einfamilienhaus befindet sich ein Nebengebäude, in dem sowohl eine Garage mit einer Nutzfläche von 40 m² als auch Abstellräume mit einer Nutzfläche von 20 m² untergebracht sind. 2Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Gartenhaus mit einer Nutzfläche von 15 m².
          3Die Nutzfläche der Garage wird nach Art. 2 Abs. 2 BayGrStG nicht berücksichtigt, da sie kleiner als 50 m² ist. 4Von der Nutzfläche der Abstellräume und
          des Gartenhauses bleiben nach Art. 2 Abs. 3 BayGrStG insgesamt 30 m² (Freibetrag) unberücksichtigt, sodass 5 m² als Nutzfläche zu erfassen sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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