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Verlustfeststellung korrekt beantragen

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    Verlustfeststellung korrekt beantragen

    Liebes Forum,

    ich habe im VZ 2021 einen KAP-Verlust gemacht, der nicht bereits durch die Bank berücksichtigt wurde (Verlustes aus wertloser Ausbuchung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Hierdurch ist das KAP-Einkommen im VT 2021 negativ.

    Wenn ich diesen KAP-Verlust feststellen und in die Folgejahre vortragen lassen möchte, reicht es ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auf der Startseite der Steuererklärung in Elster zu setzen, oder muss ich die Feststellung des KAP-Verlusts separat beantragen (etwa in der Anlage KAP)? Nach meinem Verständnis würde ich dann neben dem Steuerbescheid 2021 auch einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen, korrekt? Ich habe irgendwo gelesen, dass Elster das Häkchen selbst setzt, sobald es Verlust erkennt. Das war bei mir jedoch nicht der Fall?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Azzazel


    #2
    Das war bei mir jedoch nicht der Fall?
    Wenn du das im Rahmen der Einkommensteuererklärung angibst, muss überhaupt kein Häkchen bei Verlustvortrag gesetzt werden.

    Du machst deine Angaben in der Anlage KAP und das Finanzamt stellt den Verlust gesondert fest.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24!

      Na ja, wie es nun mal so üblich ist in der "besonderen Art der bundesdeutschen Digitalisierung":

      Zuerst einmal haben Sie natürlich recht - das Finanzamt "müsste automatisch" ...

      Aber die trauen sich und Ihrer Software und ihren Automatismen selbst nicht über den Weg, weil
      - es eben ganz oben auf der Startseite dieses Häkchen gesetzt werden kann,
      - desweiteren verweise ich auf die Anlage Sonstiges und die dortigen diesbezüglichen Abfragen.

      Meine Erfahrung:

      Es kommt immer mal wieder vor, dass der Verlustfeststellungsbescheid schlicht und einfach fehlt - zumindest in BW ...

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        #4
        - desweiteren verweise ich auf die Anlage Sonstiges und die dortigen diesbezüglichen Abfragen.
        Bei Verlusten aus Kapitalerträgen ist die Anlage Sonstiges überflüssig, da nur der Verlustvortrag zulässig ist.

        - es eben ganz oben auf der Startseite dieses Häkchen gesetzt werden kann,
        Das ist für einen isolierten Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags gedacht ebenso wie das Häkchen zur Festsetzung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen.

        Wer eine Einkommensteuererklärung einreicht, kann sich diese Anträge sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24

          ja ja, Sie haben ja wie immer recht - aber wieso dann in der Anlage Sonstiges im Folgejahr ein Häkchen bei "Verlustfeststellung Vorjahr" gesetzt werden muss, wenn doch angeblich alles fehlerlos und automatisch vom Finanzamt-Supercomputer erledigt wird - also auch der Verlustvortrag mit neuem Verlustfeststellungsbescheid vollautomatisch erstellt werden sollte ?

          ich habe gerade einen Fall in Händen, da fehlt seit 2021 der Verlustfeststellungsbescheid ...

          soviel zum Thema "Volldigitalisierung" und "fehlerlose Vollautomatismen" !
          Zuletzt geändert von Uwe64; 02.12.2024, 11:18.

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            #6
            Der Haken macht für den Bearbeiter dann Sinn, wenn beispielsweise wegen zwischenzeitlicher Veranlagungsartwechsel (Tod, Scheidung, Heirat, Einzelveranlagung aus steuerlichen Gründen) neue Steuernummern vergeben werden müssen. Dann ist das der Anstupser bei der neuen Steuernummer insbesondere bei unterschiedlichen Zuständigkeiten, ob er bei der alten Steuernummer nachfragen muss, ob da noch ein Verlust festgestellt wurde und bei der neuen berücksichtigt werden sollte.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              genauso sehe ich es auch - was jetzt der tatsächliche Grund für dieses Häkchen ist, ist mir sowas von egal - ich setze wo immer möglich "Anstupser", das verbessert die Arbeitsergebnisse der Finanzämter, verringert deren Fehlerquote und verringert damit meinen Nachbearbeitungsaufwand!

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