Liebes Forum,
ich habe im VZ 2021 einen KAP-Verlust gemacht, der nicht bereits durch die Bank berücksichtigt wurde (Verlustes aus wertloser Ausbuchung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Hierdurch ist das KAP-Einkommen im VT 2021 negativ.
Wenn ich diesen KAP-Verlust feststellen und in die Folgejahre vortragen lassen möchte, reicht es ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auf der Startseite der Steuererklärung in Elster zu setzen, oder muss ich die Feststellung des KAP-Verlusts separat beantragen (etwa in der Anlage KAP)? Nach meinem Verständnis würde ich dann neben dem Steuerbescheid 2021 auch einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen, korrekt? Ich habe irgendwo gelesen, dass Elster das Häkchen selbst setzt, sobald es Verlust erkennt. Das war bei mir jedoch nicht der Fall?
Vielen Dank und beste Grüße
Azzazel
ich habe im VZ 2021 einen KAP-Verlust gemacht, der nicht bereits durch die Bank berücksichtigt wurde (Verlustes aus wertloser Ausbuchung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Hierdurch ist das KAP-Einkommen im VT 2021 negativ.
Wenn ich diesen KAP-Verlust feststellen und in die Folgejahre vortragen lassen möchte, reicht es ein Häkchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" auf der Startseite der Steuererklärung in Elster zu setzen, oder muss ich die Feststellung des KAP-Verlusts separat beantragen (etwa in der Anlage KAP)? Nach meinem Verständnis würde ich dann neben dem Steuerbescheid 2021 auch einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen, korrekt? Ich habe irgendwo gelesen, dass Elster das Häkchen selbst setzt, sobald es Verlust erkennt. Das war bei mir jedoch nicht der Fall?
Vielen Dank und beste Grüße
Azzazel
Kommentar