Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, entschuldigt daher bitte etwaige Fehler.
Wir erstellen für einen Betrieb gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft die Steuererklärung. In Anlage KSt 1 habe ich als Rechtsform die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ausgewählt und ebenso für den BgA den Regiebetrieb verwendet.
Die Anlagen haben wir generell wie im Vorjahr befüllt, so auch die Anlage KSt 1 Fa. Anders als in den Vorjahren erhalten wir nun die Fehlermeldung: Die Abgabe der Anlage KSt 1 F beziehungsweise KSt 1 Fa ist nicht zulässig, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft handelt. Für diese erfolgt nach § 44a Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 EStG keine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos.
Der BgA an sich ist ja steuerpflichtig und grundsätzlich besteht auch für BgA die Verpflichtung zur Feststellung des Einlagekontos. In der Vergangenheit gab es hierzu ja auch Bescheide... Rechtsänderungen seit VAZ 2022 sind mir nicht ersichtlich.
Sehr spezielles Thema, aber evtl. kann jemand helfen...
Vielen Dank und viele Grüße
dies ist mein erster Beitrag, entschuldigt daher bitte etwaige Fehler.
Wir erstellen für einen Betrieb gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft die Steuererklärung. In Anlage KSt 1 habe ich als Rechtsform die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ausgewählt und ebenso für den BgA den Regiebetrieb verwendet.
Die Anlagen haben wir generell wie im Vorjahr befüllt, so auch die Anlage KSt 1 Fa. Anders als in den Vorjahren erhalten wir nun die Fehlermeldung: Die Abgabe der Anlage KSt 1 F beziehungsweise KSt 1 Fa ist nicht zulässig, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft handelt. Für diese erfolgt nach § 44a Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 EStG keine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos.
Der BgA an sich ist ja steuerpflichtig und grundsätzlich besteht auch für BgA die Verpflichtung zur Feststellung des Einlagekontos. In der Vergangenheit gab es hierzu ja auch Bescheide... Rechtsänderungen seit VAZ 2022 sind mir nicht ersichtlich.
Sehr spezielles Thema, aber evtl. kann jemand helfen...
Vielen Dank und viele Grüße
Kommentar