Guten Tag - Als stiller Mitleser habe ich schon einiges Wissen durch diese Community über die letzten Jahre erhalten dürfen. Nun bin ich auch in die Lage gekommen, selbst eine Frage stellen zu müssen.
Der Sachverhalt gestaltet sich wie folgt:
Der Sachverhalt gestaltet sich wie folgt:
- Ich war von Januar bis August 2022 in Deutschland wohnhaft und habe ein deutsches Gehalt erhalten.
- Im September 2022 habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und habe ein lokales Anstellungsverhältnis in den USA aufgenommen - entsprechend habe ich meinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgelöst, bin in die USA gezogen und habe dort ein Gehalt erhalten.
- Es gab keine Überschneidungen: entweder war ich in Deutschland wohnhaft und habe deutsches Gehalt erhalten oder ich war in den USA wohnhaft und habe USA-Gehalt erhalten.
- Zeile 4: Zeitraum Aufenthalt im Inland
- Zeile 6: Ausländisches Brutto-Einkommen, das ich ab September 2022 erhalten habe
- Zeile 8 und 9: Nein, nicht anwendbar in meinem Fall
- Ich habe vermehrt in anderen Internet-Foren (nicht hier!) gelesen, dass auch die Anlage AUS - 8. Nach DBA Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt aufgefüllt werden muss, da das Finanzamt diese Angaben zur Bestimmung des Progressionsvorbehalts braucht. Mein Verständnis wäre demnach, dass unter Einkünfte im Sinne des § 32b EStG mein ausländisches Brutto-Einkommen, das ich ab September 2022 erhalten habe, anzugeben ist. Ist das so richtig?
- Ziehe ich die Umzugskosten ins Ausland von den ausländischen Einkünften ab oder gebe ich dies in der Anlage N unter Werbungskosten an?
- (kleine Sonderfrage, weil es noch nicht schwierig genug ist: Da das ganze Vorhaben mit den USA auf sehr wackligen Beinen stand und ich auch kurzfristig meinen Job in Deutschland kündigen musste, bin ich zuerst innerhalb von Deutschland kurzfristig zu Verwandten gezogen (da keine Mietkosten) und dann von dort in die USA. Kann ich beide Umzüge geltend machen?)
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