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Anlagen AUS und WA-EST bei Wegzug in die USA

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    Anlagen AUS und WA-EST bei Wegzug in die USA

    Guten Tag - Als stiller Mitleser habe ich schon einiges Wissen durch diese Community über die letzten Jahre erhalten dürfen. Nun bin ich auch in die Lage gekommen, selbst eine Frage stellen zu müssen.

    Der Sachverhalt gestaltet sich wie folgt:
    • Ich war von Januar bis August 2022 in Deutschland wohnhaft und habe ein deutsches Gehalt erhalten.
    • Im September 2022 habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und habe ein lokales Anstellungsverhältnis in den USA aufgenommen - entsprechend habe ich meinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgelöst, bin in die USA gezogen und habe dort ein Gehalt erhalten.
    • Es gab keine Überschneidungen: entweder war ich in Deutschland wohnhaft und habe deutsches Gehalt erhalten oder ich war in den USA wohnhaft und habe USA-Gehalt erhalten.
    In vielen Blog-Einträgen habe ich nun gelesen, dass die Anlage WA-EST hier die richtige Anlage sei. Ich habe folgende Einträge vorgenommen:
    • Zeile 4: Zeitraum Aufenthalt im Inland
    • Zeile 6: Ausländisches Brutto-Einkommen, das ich ab September 2022 erhalten habe
    • Zeile 8 und 9: Nein, nicht anwendbar in meinem Fall
    Zu meinen Fragen:
    1. Ich habe vermehrt in anderen Internet-Foren (nicht hier!) gelesen, dass auch die Anlage AUS - 8. Nach DBA Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt aufgefüllt werden muss, da das Finanzamt diese Angaben zur Bestimmung des Progressionsvorbehalts braucht. Mein Verständnis wäre demnach, dass unter Einkünfte im Sinne des § 32b EStG mein ausländisches Brutto-Einkommen, das ich ab September 2022 erhalten habe, anzugeben ist. Ist das so richtig?
    2. Ziehe ich die Umzugskosten ins Ausland von den ausländischen Einkünften ab oder gebe ich dies in der Anlage N unter Werbungskosten an?
    3. (kleine Sonderfrage, weil es noch nicht schwierig genug ist: Da das ganze Vorhaben mit den USA auf sehr wackligen Beinen stand und ich auch kurzfristig meinen Job in Deutschland kündigen musste, bin ich zuerst innerhalb von Deutschland kurzfristig zu Verwandten gezogen (da keine Mietkosten) und dann von dort in die USA. Kann ich beide Umzüge geltend machen?)
    Vielen lieben Dank!
    Zuletzt geändert von Danieltax24; 08.12.2024, 11:51. Grund: anlage aus, an

    #2
    In vielen Blog-Einträgen habe ich nun gelesen, dass die Anlage WA-EST hier die richtige Anlage sei
    So ist es, die Anlage AUS ist in deinem Fall m. E. nicht erforderlich.

    Zeile 6: Ausländisches Brutto-Einkommen, das ich ab September 2022 erhalten habe
    Nein, gefragt wird nach den Einkünften, das ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten, hier z. B. dein Umzug in die USA.

    Die Einkünfte unterliegen im Jahr des Wegzugs dem Progressionsvorbehalt. In der Anlage N darfst du nur die Werbungskosten für deine

    Einkünfte in Deutschland geltend machen.

    Was den Zwischenumzug in Deutschland angeht, dürfte es schwierig sein, die berufliche Veranlassung zu belegen. Eigentlich wolltest

    du doch Miete sparen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3

      Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, Charlie24.

      Bzgl. des Zwischenumzugs in Deutschland: Es ist richtig, dass ich damit Miete sparen wollte - letztendlich wollte ich aber auch meinen Wegzug ins Ausland vorbereiten und eine doppelte Haushaltsführung umgehen. Zwischen der finalen Freigabe in die USA zu gehen (genehmigtes Visum durch die USA Botschaft) und meiner Abmeldung in Deutschland lagen ~14 Tage. Die Kündigungsfrist meiner Wohnung lag bei 3 Monaten.

      Die anderen Hinweise setze ich um:
      1. Ich lasse die Anlage AUS weg.
      2. In der Anlage WA führe ich in Zeile 6 meine USA-Bruttoeinkommen abzgl. aller damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten aus.
      Ich frage auch mal ganz allgemein: Hast du zufällig sonst noch irgendwelche Tipps für meinen Fall

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        #4
        Hast du zufällig sonst noch irgendwelche Tipps für meinen Fall
        Nein, wir machen hier keine Steuerberatung, die wäre auch nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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