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    Einkommensteuer zurückholen?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen. Hier eine kurze Erläuterung meiner Situation:

    Anfang 2024 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet, das ich im August desselben Jahres wieder abgemeldet habe. Nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhielt ich einen Vorauszahlungsbescheid, in dem mir quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 401 € festgesetzt wurden. Ich habe diese Beträge für das 1. Quartal (März) und 2. Quartal (Juni) ordnungsgemäß an das Finanzamt gezahlt.

    Das Unternehmen war jedoch nie aktiv, hatte keine Umsätze und auch keine tatsächliche Geschäftstätigkeit. Jetzt möchte ich die gezahlten Vorauszahlungen zurückfordern, da diese meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind.

    Ich bin aktuell dabei, die Umsatzsteuererklärung für 2024 über ELSTER zu erstellen, finde aber keinen Punkt, an dem ich diese gezahlten Vorauszahlungen eintragen kann. Bis dato habe ich folgende Formulare über ELSTER eingereicht:
    1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Einzelunternehmen
    2. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 - I. Quartal (nur mit 0-Werten)
    3. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 - II. Quartal (nur mit 0-Werten)

    Meine Fragen sind:
    • Wo und wie gebe ich die bereits gezahlten Vorauszahlungen an, um eine Rückerstattung zu beantragen?
    • Gehören diese Beträge überhaupt in die Umsatzsteuererklärung oder in ein anderes Formular, wie z. B. die Einkommensteuererklärung?

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung

    #2
    Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Sachen. Schildere dem FA so den Fall per sonstiger Nachricht oder Antrag auf Anpassung dder Voorauszahlungen und dann werden deine Vorauszahlungen im Zweifel heruntergesetzt. Wenn nicht, gibst du frühzeitig eine Einkommensteuererklärung 24 ab, dann geht das automatisch.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Sachen. Schildere dem FA so den Fall per sonstiger Nachricht oder Antrag auf Anpassung dder Voorauszahlungen und dann werden deine Vorauszahlungen im Zweifel heruntergesetzt. Wenn nicht, gibst du frühzeitig eine Einkommensteuererklärung 24 ab, dann geht das automatisch.
      Erstmal vielen Dank für die Antwort! Also brauche ich keine Umsatzsteuer abgeben, oder sollte ich sie zusammen mit der Einkommensteuer einreichen? Das FA weiß bereits Bescheid und hat meine Vorauszahlungen im August direkt angepasst, sodass ich nichts mehr zahlen musste. Mir geht es nur um die 802€, die ich bereits gezahlt habe.

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        #4
        Ich weiß nicht ob Kloebi gemeint hat, dass Du die Aufhebung der Vorauszahlungen auch rückwirkend beantragen solltest. Egal, es ist eine Sache zwischen Dir und dem Finanzamt, welche Steuererklärungen Du für dieses Jahr abgeben musst. Wir können das hier nicht entscheiden.

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          #5
          Hallo,

          nur weil das bisher nicht ganz klar gesagt wurde: Vorauszahlungen gibt es nur für die Einkommensteuer.
          Und zurück holt man sich diese eben über die Einkommensteuererklärung.

          In die Einkommensteuererklärung gehört in diesem Fall dann auch eine Anlage G bzw. S, dazu muss ein eine EÜR abgegeben werden (das ist ein eigenes Formular),

          Ob auch eine Umsatzsteuererklärung nötig ist sollte man mit dem Finanzamt abklären - oder einfach eine Nullmeldung abgeben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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