Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen. Hier eine kurze Erläuterung meiner Situation:
Anfang 2024 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet, das ich im August desselben Jahres wieder abgemeldet habe. Nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhielt ich einen Vorauszahlungsbescheid, in dem mir quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 401 € festgesetzt wurden. Ich habe diese Beträge für das 1. Quartal (März) und 2. Quartal (Juni) ordnungsgemäß an das Finanzamt gezahlt.
Das Unternehmen war jedoch nie aktiv, hatte keine Umsätze und auch keine tatsächliche Geschäftstätigkeit. Jetzt möchte ich die gezahlten Vorauszahlungen zurückfordern, da diese meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind.
Ich bin aktuell dabei, die Umsatzsteuererklärung für 2024 über ELSTER zu erstellen, finde aber keinen Punkt, an dem ich diese gezahlten Vorauszahlungen eintragen kann. Bis dato habe ich folgende Formulare über ELSTER eingereicht:
Meine Fragen sind:
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen. Hier eine kurze Erläuterung meiner Situation:
Anfang 2024 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet, das ich im August desselben Jahres wieder abgemeldet habe. Nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhielt ich einen Vorauszahlungsbescheid, in dem mir quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 401 € festgesetzt wurden. Ich habe diese Beträge für das 1. Quartal (März) und 2. Quartal (Juni) ordnungsgemäß an das Finanzamt gezahlt.
Das Unternehmen war jedoch nie aktiv, hatte keine Umsätze und auch keine tatsächliche Geschäftstätigkeit. Jetzt möchte ich die gezahlten Vorauszahlungen zurückfordern, da diese meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind.
Ich bin aktuell dabei, die Umsatzsteuererklärung für 2024 über ELSTER zu erstellen, finde aber keinen Punkt, an dem ich diese gezahlten Vorauszahlungen eintragen kann. Bis dato habe ich folgende Formulare über ELSTER eingereicht:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Einzelunternehmen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 - I. Quartal (nur mit 0-Werten)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 - II. Quartal (nur mit 0-Werten)
Meine Fragen sind:
- Wo und wie gebe ich die bereits gezahlten Vorauszahlungen an, um eine Rückerstattung zu beantragen?
- Gehören diese Beträge überhaupt in die Umsatzsteuererklärung oder in ein anderes Formular, wie z. B. die Einkommensteuererklärung?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
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